BPOLI LUD: Fünf Festnahmen, sieben Haftbefehle
Immer wieder trifft die Bundespolizei bei ihren Fahndungskontrollen auf Personen, auf deren Namen mehr als ein Haftbefehl ausgestellt ist. So auch am vergangenen Samstag.
Kurz nach Mitternacht war zunächst ein polnischer Bürger (28) festgenommen worden. In seinem Fall lagen Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Coburg und Leipzig vor. Der Haftbefehl aus Bayern war bereits im Februar 2022 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Amtsgericht Lichtenfels) ausgefertigt worden. Der Verurteilte hatte demnach noch 3.000,00 Euro Strafe zu zahlen. Der Haftbefehl aus Sachsen (Amtsgericht Leipzig wegen Körperverletzung) war dagegen erst wenige Tage als. Das Strafmaß dabei lag bei 1.800,00 Euro oder entsprechend langer ersatzweiser Freiheitsentzug. Bezahlen konnte er weder die erste, noch die zweite Geldstrafe. Ihm blieb also nur der Weg in die Justizvollzugsanstalt übrig.
Dorthin folgte ihm nur ca. eine Stunde später ein polnischer Landsmann (54). Dem 54-Jährigen ging es nämlich ähnlich. Ihm fehlten die finanziellen Mittel, um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg (Amtsgericht Pasewalk wegen eines Vergehens nach dem Straßenverkehrsgesetz: 900,00 Euro) als auch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund (Amtsgericht Stralsund wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr: 1.200,00 Euro) aus der Welt zu schaffen. Beide Haftbefehle waren im Übrigen dieses Jahr ausgestellt worden.
Ein Belarusse (38), der am Samstagnachmittag kurz festgesetzt worden war, war immerhin in der Lage, seiner Zahlungspflicht endlich nachzukommen. Er beglich seine Schulden gegenüber der Landesoberkasse Baden-Württemberg. Ihn hatte das Amtsgericht Sinsheim Ende 2022 wegen Diebstahls zur Zahlung von 180,00 Euro verurteilt. Er reiste anschließend weiter.
Am Sonntag klickten dann in kurzer Folge bei zwei polnischen Reisenden (25, 43) die Handfesseln.
Im Falle des 25-Jährigen hätten 900,00 Euro weitergeholfen bzw. hätten dem Verurteilten einen Aufenthalt hinter Gitter erspart. Die Höhe der Strafe war vom Amtsgericht Weiden i. d. OPf. wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden.
Mehr Glück hatte der 43-Jährige. Er zog nach der Festnahme seine Visakarte aus dem Portemonnaie und überwies damit 230,00 Euro. Damit erledigte sich ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen. Dieser war auf der Grundlage eines Strafbefehls des Amtsgerichts Albstadt (früher: Ebingen) wegen falscher Versicherung an Eides Statt zustande gekommen. So wie zuvor der Belarusse setzte auch er seine Reise fort.
Die Festnahmen ereigneten sich ausschließlich in der Autobahn-Grenzkontrollstelle der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf.
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