BPOLI LUD: Fünf Namen weniger auf der Fahndungsliste
Nachdem die Bundespolizei fünf polnische Männer (27, 33, 36, 47, 64) im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn bei Görlitz festgenommen hatte, sind deren Namen auf der Fahndungsliste inzwischen wieder gelöscht worden. In allen vier Fällen lagen den Festnahmen Vollstreckungshaftbefehle zugrunde. Diese waren ausgestellt worden, weil die betreffenden Verurteilten die angeordneten Geldstrafen bis dato nicht bezahlt hatten.
Dass nach dem 47-Jährigen gefahndet wird, kam gestern Mittag ans Licht. Er hatte wohl den Strafbefehl vergessen, der dieses Jahr im Mai wegen Steuerhinterziehung vom Amtsgericht Görlitz erlassen worden war. Die fällige Geldstrafe i.H.v. 1.000,00 Euro als auch die Verfahrenskosten i.H.v. 247,81 Euro zahlte er nun.
Am Abend wurde dann der 33-Jährige ergriffen. Er war der Landesoberkasse Baden-Württemberg bis dahin 400,00 Euro schuldig geblieben. Schließlich hatte ihn das Amtsgericht Philippsburg Ende des vergangenen Jahres wegen Diebstahls verurteilt. Letztlich sollte der Mann seinem Chef dankbar sein. Dieser war zu einer Dienststelle der Thüringer Landespolizei gegangen, um dort den notwendigen Betrag für seinen Angestellten einzuzahlen.
Das erste Mal am heutigen Dienstag klickten gegen 01.00 Uhr die Handfesseln. Festzunehmen war zu diesem Zeitpunkt der 36-Jährige. Bei ihm ging es später um die Bezahlung von 1.800,00 Euro. Diese Strafe hatte sich der Festgenommene wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingehandelt (Gesamtstrafenbeschluss des Amtstgerichts Mannheim). Auch er kam seiner Zahlungsverpflichtung nun nach.
Das zweite Mal griffen die Ordnungshüter gegen 02.30 Uhr zur Handfessel. Festgenommen wurde dabei der 27-Jährige. Das Festhalten war aber auch für ihn nur von kurzer Dauer. Nachdem er insgesamt 1.586,00 Euro (davon 86,00 Euro Verfahrenskosten) übergeben hatte, sprach nichts gegen seine Weiterreise. Hätte er das Geld nicht aufbringen können, wäre er für ein paar Wochen ersatzweise in die Justizvollzugsanstalt gekommen. Die betreffende Ersatzfreiheitsstrafe hatte auch er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kassiert (Amtsgericht Würzburg).
Keiner der bis an diese Stelle erwähnten Haftbefehle war im Übrigen älter als sechs Monate.
Der Haftbefehl gegen den 64-Jährigen, den die Staatsanwaltschaft Kassel im März 2021 ausgefertigt hatte, war dagegen noch nicht aufgefallen. Das änderte sich heute vor wenigen Stunden. Gegen 09.00 Uhr erschien der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte Senior ebenfalls in der Kontrollstelle. Am Ende war aber auch er imstande, die längst überfälligen 600,00 Euro Strafe als auch die Kosten des Verfahrens (546,22 Euro) zu begleichen.
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