Blutprobe bei E-Scooterfahrer angeordnet

Atemalkoholvortest zeigte mehr als 3 Promille an In Frechen hat ein Polizist am Mittwochmittag (11. September) einen E-Scooterfahrer (34) kontrolliert und eine Blutprobe angeordnet. Dem Mann wird vorgeworfen unter Einfluss von Alkohol mit seinem E-Scooter in einer Fußgängerzone gefahren zu sein. Gegen 12 Uhr stoppte der Beamte den Zweiradfahrer im Bereich der Fußgängerzone. Bei der Kontrolle fiel dem Polizist ein deutlicher Alkoholgeruch bei dem Mann auf. Ein Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von mehr als 3 Promille an. Weitere Polizisten brachten den Mann in ein Krankenhaus, wo eine Ärztin auf Anordnung eine Blutprobe entnahm. Die Beamten untersagten dem nunmehr Beschuldigten die Weiterfahrt. Er muss sich nun wegen verschiedener Verkehrsdelikte in Verfahren verantworten. Die Beamten des Verkehrskommissariats haben die weiteren Ermittlungen übernommen. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. (sc) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de