Großkontrolle der Autobahnpolizei Oldenburg – Dank an beteiligte Behörden und Organisationen

Am Donnerstag, 12. September 2024, führte die Autobahnpolizei Oldenburg unter der Beteiligung weiterer Fachdienststellen eine Großkontrolle mit der Zielrichtung der "Kriminalitätsbekämpfung" durch. Die Kontrolle wurde von mittags an bis in den Abend hinein durchgeführt. Unter der Einsatzleitung der Autobahnpolizei wurde die Kontrollstelle auf dem Gelände der Autobahnmeisterei am Autobahnkreuz Ost eingerichtet. Die Polizei wurde bei der Großkontrolle durch Kräfte der Staatsanwaltschaft, des Zolls, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität und des Ausländeramtes der Stadt Oldenburg unterstützt. Zudem konnten zwei Beamte der niederländischen Politie begrüßt werden. Die Verpflegung der Einsatzkräfte erfolgte dankenswerterweise durch Ehrenamtliche des Deutschen Roten Kreuzes. Insgesamt wurden 179 Fahrzeuge kontrolliert. Durch die Unterstützung der genannten Behörden konnten dabei ganzheitliche Kontrollen durchgeführt werden. Insgesamt 73 Verfahren wurden durch die Beamtinnen und Beamten eingeleitet. Zu den Feststellungen: Bei insgesamt sieben Fahrzeugführern wurde festgestellt, dass sie nicht über die notwendige Fahrerlaubnis für das von ihnen geführte Fahrzeug verfügten. Es wurden jeweils Strafverfahren eingeleitet. Zwei Autofahrer wurden unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angehalten. Ein 39-Jähriger stand unter dem Einfluss von THC und Amphetaminen und ein 26-Jähriger unter dem Einfluss von Kokain. Beiden wurden zur Feststellung des Beeinflussungsgrades Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Durch die Finanzkontrolle des Zolls konnten mehrere Feststellungen bezüglich des Verdachts der Schwarzarbeit bzw. des Leistungsbetruges (nicht angemeldete Tätigkeit bei Arbeitslosigkeit) getroffen werden. Die entsprechenden Ermittlungen hierzu dauern an. Herausragende Feststellung: In einem polnischen Pkw, welcher weder versichert noch zugelassen war, wurde ein 23-jähriger Georgier festgestellt. Dieser konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Das Ausländerbüro konnte recherchieren, dass der Georgier ausreisepflichtig war. Maßnahmen zur Abschiebehaft wurden seitens der Ausländerbehörde angeregt, jedoch durch einen zuständigen Richter abgelehnt, weshalb der Georgier wieder aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde. Zusammengefasst wurden folgende Verfahren eingeleitet: ein Drogendelikt nach dem BtmG, sieben Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß gemäß des Aufenthaltsgesetzes, sechs Verdachtsfälle des Leistungsbetruges, sieben sonstige Strafanzeigen, zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren, 27 Verkehrsordnungswidrigkeiten und 22 Berichte i. S. der Schwarzarbeit. Die Polizei bedankt sich bei allen beteiligten Behörden für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Kontrollen dieser Art werden weiterhin in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland Pressestelle Raik Pohl Telefon: 0441/799-4004 E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de