Lingen – Polizei holt mit Hilfe von Spezialeinsatzkommando 64-Jährigen aus der Wohnung

In der heutigen Nacht wurde gegen 0.50 Uhr in der Delpstraße in Lingen zunächst eine Ruhestörung gemeldet. Der polizeilich bekannte Bewohner drehte zudem das Wasser in der Wohnung auf, sodass dieses bereits im Hausflur des MfH den Beamten auf der Treppe entgegenkam. Die eingesetzten Beamten aus dem Streifendienst in Lingen versuchten am Einsatzort zunächst verbal mit dem 64-jährigen Bewohner in Kontakt zu treten. Eine sachliche Gesprächsführung war jedoch nicht möglich. Die Wohnungstür musste anschließend mit Hilfe des Schlüsseldienstes geöffnet werden. Nachdem die Beamten unter weiterer Krafteinwirkung, weil diese verbarrikadiert war, in die Wohnung gelangten, stand der 64-Jährige mit gefährlichen Gegenständen in der Hand in der Wohnung und drohte den eingesetzten Kräften. Aufgrund der Lage wurden weitere Kräfte alarmiert. Die Verfügungseinheit der PI Emsland / Grafschaft Bentheim traf kurz vor 4.00 Uhr an der Örtlichkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Mann bereits auf dem Balkon seiner Wohnung verschanzt. Jegliche Kommunikationsversuche selbst mit der Verhandlungsgruppe schlugen fehl und der 64-Jährige hatte nach wie vor Zugriff auf gefährliche Gegenstände (Hammer / Machete). Infolgedessen wurde das Spezialeinsatzkommando alarmiert. Zudem wurde aus Gründen der Gefahrenabwehr das betroffene MfH evakuiert und alle Bewohner kamen bei Angehörigen unter. Weiterhin baute die eingesetzte Feuerwehr ein Sprungkissen vor dem Balkon im 3.OG auf. Mit dem Eintreffen des SEK wurde durch die VG erneut versucht mit dem Mann, der sich weiterhin auf dem Balkon befand, zu kommunizieren. Da dies erfolglos blieb, wurde der 64-Jährige vom SEK überwältigt. Infolgedessen wurde der Mann vom leitenden Notarzt untersucht und anschließend in die Psychiatrie verbracht. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Christopher Degner Telefon: +49 591 - 87 204 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.