Polizei stoppt alkoholisierten E-Scooter-Fahrer
(AB) Eine Streifenwagenbesatzung wurde in der Nacht zu Mittwoch gegen ein Uhr im Bereich der Mindener Innenstadt auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer (25) alkoholisiert unterwegs war.
Als die Beamten mit dem Einsatzfahrzeug kurz nach Mitternacht auf der Ringstraße unterwegs waren, fiel ihr Augenmerk auf einen E-Scooter-Fahrer. Auf Höhe der Kreuzung Artilleriestraße war der Mindener zunächst auf dem linken Geh- und Radweg in Richtung "Verkehrsbirne" unterwegs. Und anstatt an der Rotlicht zeigenden Ampel an der Artilleriestraße anzuhalten, missachtete der Mann diese und überquerte sie. Dies nahmen die Gesetzeshüter zum Anlass, eine Verkehrskontrolle durchzuführen.
Dabei nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Elektrokleinstfahrzeugführers wahr. Ein anschließend vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Einsatzkräfte.
Dem 25-Jährigen wurde auf der Polizeiwache in Minden eine Blutprobe entnommen. Zudem behielten die Polizisten den Führerschein des Mannes ein.
Auf ihn kommt nun eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge von Alkoholgenuss zu.
Hinweise der Polizei:
Seit rund fünf Jahren ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Darin sind die "Spielregeln" für das Fahren sogenannter E-Roller im Straßenverkehr festgelegt.
Hier nochmal in aller Kürze:
- Mindestalter 14 Jahre
- Alkoholgrenzen wie beim Autofahren
- nur eine Person auf dem E-Roller
- Der Gehweg ist tabu!
- Fahren nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen.
Wenn keiner vorhanden ist, ausschließlich auf der Fahrbahn
- E-Roller brauchen eine Betriebserlaubnis und eine gültige
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