BPOL NRW: „Ich werde gesucht“ – 30-Jähriger widersetzt sich Bundespolizisten
Gestern Nachmittag (25. September) wies ein junger Mann Bundespolizisten auf eine bestehende Fahndung hin. Als die Beamten ihn daraufhin der Bundespolizeiwache zuführten, leistete dieser Widerstand, beleidigte und bedrohte sie.
Gegen 16:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Auf Höhe der Treppenaufgänge zu dem Bahnsteig zu Gleis 8 - 10, sprach ein 30-Jähriger die Einsatzkräfte an. Der deutsche Staatsbürger äußerte gegenüber den Beamten, dass er glaube, dass er per Haftbefehl gesucht werde. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung von rund 615,- Euro (zzgl. rund 5.690 Euro Verfahrenskosten) wegen Diebstahls veranlasst hatte. Während der Sachverhaltsklärung wirkte der Wohnungslose stark alkoholisiert auf die Polizisten und verhielt sich verbal aggressiv. Für die weiteren Maßnahmen führten die Uniformierten den Mann der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof Dortmund zu. Aufgrund seines unsicheren Gangs, griffen sie ihm zur Unterstützung unter die Oberarme.
Vor Ort sollte der 30-Jährige in einer der Gewahrsamszellen durchsucht werden. Als ihn die Beamten in der Wache losließen, griff dieser, trotz mehrfacher Unterlassungsaufforderung, erneut in seine Hosentasche und nahm eine Abwehrhaltung an. Als die Bundespolizisten daraufhin wiederholt seine Oberarme ergriffen, versuchte dieser sich davon zu lösen. Dabei stieß er mit seinem Kopf gegen die Seite einer Tür und verletzte sich. Die Einsatzkräfte informierten umgehend einen Rettungswagen für eine medizinische Behandlung.
Während die Beamten mit dem Beschuldigten auf den Rettungswagen warteten, beleidigte und bedrohte dieser sie mehrfach. Auch als die Rettungssanitäter eintrafen, verhielt sich der Deutsche äußerst aggressiv und beschimpfte die Polizeibeamten abermals.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Aggressor mit 2,16 Promille alkoholisiert war. Nach einer ersten medizinischen Behandlung, brachten die Notfallsanitäter den 30-Jährigen in ein zuständiges Krankenhaus. Aufgrund dessen, dass der Mann keinerlei Gegenstände zur Einziehung mit sich führte, durfte er seinen Weg anschließend fortsetzen.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung ein.
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