BPOLI LUD: Wiedereinreisesperren ignoriert
Gestern Mittag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in Görlitz einen 38-jährigen Polen. Dieser war nicht im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes. Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellten die Beamten fest, dass die Ausländerbehörde Görlitz ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland entzogen hatte. Das Einreiseverbot reicht bis in das Jahr 2029. Dem Polen wurde das Reiserecht wegen mehrfachen Diebstahls entzogen.
Der 38-Jährige wurde wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU angezeigt und im Anschluss ins polnische Nachbarland zurückgeschoben.
Am Abend reiste über die Stadtbrücke Görlitz ein polnischer Staatsangehöriger ein. Der Mann tauchte gleich fünfmal auf der Fahndungsliste auf. Mit drei Haftbefehlen wurde er von den Staatsanwaltschaften Bielefeld, Stuttgart und Hannover gesucht. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland wurde ihm im März 2023 von der Zentralen Ausländerbehörde Darmstadt entzogen. Zudem gab es eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Essen. Unter anderem wurde der 58-Jährige wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen und Wohnungseinbruchsdiebstahls rechtskräftig verurteilt.
Der Pole wurde wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU angezeigt. Aufgrund seiner offenen Haftbefehle, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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