BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet 32-Jährigen auf der Autobahn 57 im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden. Am Dienstagmittag, 01. Oktober 2024 um 14:00 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 32-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Essen und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Vollstreckungshaftbefehlen jeweils wegen Diebstahl gesucht wird. Hiernach musste er anlässlich der Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Im Fall der Staatsanwaltschaft Essen ist er durch das Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Der Mann ist noch vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht worden. Im Anschluss übergab ihn die Bundespolizei zum Haftantritt der Justizvollzugsanstalt Kleve. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.