Nr.: 0618 –Seeschiff rammt Dalben in Bremen – Kapitän unter Alkoholeinfluss–

-Ort: Bremen-Gröpelingen, OT Industriehäfen, Weser Zeit: 02.10.24, 12 UhrAm Mittwoch verließ ein Seeschiff den Industriehafen von Bremen in Fahrtrichtung Nord-Ostsee-Kanal. Auf dem Weg durch den Hüttenhafen in Richtung Oslebshauser Schleuse rammte das Schiff dabei einen Dalben im Bereich der Schleuse. Der Zusammenstoß war so erheblich, dass das Schiff auf einer Länge von etwa 30 Metern beschädigt wurde. Durch den Aufprall wurden tragende Bauteile des Bootes, sogenannte Spanten, sowie die Außenhaut teilweise aufgerissen. Es erhielt daraufhin ein sofortiges Auslaufverbot. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen stellte die Wasserschutzpolizei Bremen fest, dass der 53-jährige Kapitän unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Zur Beweissicherung wurde dem Kapitän eine Blutprobe entnommen. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt, und es bestand keine Umweltgefahr. Der entstandene Sachschaden wird auf über 120.000 Euro geschätzt. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000 Euro wurde festgesetzt. Das Schiff wird derzeit durch einen Versicherer und Sachverständige untersucht. Ob es in Bremen repariert werden muss und wann es seine Fahrt fortsetzen kann, ist noch unklar. Die Ermittlungen der Wasserschutzpolizei wegen einer Gefährdung des Schiffsverkehrs dauern an. Die Polizei informiert: Sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die "0,5-Promillegrenze". Eine Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor. Rückfragen bitte an: Pressestelle Polizei Bremen Nils Matthiesen