BPOL NRW: Drei Festnahmen am Montag – Fahndungserfolg durch Bundespolizei
Am gestrigen Montag (07.10.2024) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gleich drei Reisende fest, nach denen gefahndet wurde.
Am Montagmorgen wurde eine 57-jährige Deutsche kontrolliert, die beabsichtigte, nach Enfidha/Tunesien zu fliegen. Hier stellten die Beamten fest, dass die Frau im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Betruges per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im September 2022 wurde sie rechtskräftig verurteilt, hatte sich der Strafvollstreckung jedoch entzogen.
Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 240 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die in Bielefeld lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen abwenden und anschließend ihre Reise fortsetzen.
Anderthalb Stunden später kontrollierten die Bundespolizeibeamten im Rahmen der Streifentätigkeit einen 30-jährigen Deutschen. Hier wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Im September 2023 wurde dieser wegen Diebstahls gegen den im April 2023 Verurteilten erlassen.
Der Essener konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen ebenfalls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise fortsetzen.
Montagabend wurde abschließend ein Grieche festgestellt, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 24-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Diese hatte etwa drei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im April dieses Jahres Verurteilten ausgestellt.
Die Geldbuße in Höhe von 35 Euro konnte auch der im Landkreis Osnabrück lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden und seinen Weg fortsetzen.
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