BPOLI LUD: Name erscheint sechs Mal auf der Fahndungsliste

Immer wieder kommt es vor, dass bei der Kontrolle einer Person bzw. der Überprüfung ihrer Personalien festgestellt wird, dass der betreffende Name mehr als einmal auf der Fahndungsliste zu lesen ist. Erscheint der Name - so wie gestern - dagegen gleich sechs Mal auf besagter Liste, dann ist so etwas eher selten. Im betreffenden Fall geht es um einen polnischen Bürger, der am Montagnachmittag als Fahrer eines polnischen Audi Q 7 an der Grenzbrücke in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) gestoppt wurde. Die Bundespolizisten konfrontierten den Mann damit, dass gegen ihn drei Haftbefehle vorliegen, zudem sein Führerschein einzuziehen sei, ferner zwei Staatsanwaltschaften an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort interessiert sind. Daraufhin erklärte er den Beamten, dass dies nicht sein könne. Schließlich habe er sich noch nie in Deutschland aufgehalten, so der 36-Jährige. Später knickte er ein und gab zu, dass sich alle Fahndungsausschreibungen tatsächlich auf ihn beziehen. Weil sich schon zum Beginn der Kontrolle der Verdacht ergeben hatte, dass der Audi-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, wurde das Polizeirevier Weißwasser verständigt. Die Kollegen übernahmen den Verkehrssünder und brachten ihn zum Revier. Dort bekam er zunächst die Gelegenheit, sich um die beiden vorliegenden Vollstreckungshaftbefehle zu kümmern. Diese wurden gelöscht, nachdem er 1.800 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls (Staatsanwaltschaft Bochum) und 1.200 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Staatsanwaltschaft Krefeld) zahlte. Der dritte Haftbefehl ließ sich allerdings nicht so schnell löschen, denn bei ihm ging es um Untersuchungshaft. Diese war von der Staatsanwaltschaft Dortmund in einer Betrugsangelegenheit beantragt worden. Der zuständige Ermittlungsrichter setzte den betreffenden Untersuchungshaftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte sitzt nun in der Justizvollzugsanstalt. Die Information, wo er sich derzeit aufhält, erhielten zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaften Münster und Dortmund. Während in Münster wegen des Verdachts des Betruges ermittelt wird, laufen in Dortmund die Ermittlungen wegen des Verdachts des Fälschens technischer Aufzeichnungen. Den mitgeführten polnischen Führerschein gab er vor der Übergabe an die Justizvollzugsbeamten im Übrigen ab ... denn dieses Dokument sollte ja eingezogen werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de