BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn 40 in Wankum
Am Sonntagnachmittag, 27. Oktober 2024 kontrollierte die Bundespolizei eine 33-jährige Rumänin als Beifahrerin eines in Oberhausen zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn A 40 an der Anschlussstelle Wankum. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaften Duisburg und Essen suchten sie wegen Diebstahl. Hiernach musste die Frau noch eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1950 EUR bezahlen oder eine 195-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Rumänin wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Hier zahlte sie die fällige Geldsumme bei der Bundespolizei ein und konnte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-Kilometer Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
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