Kabeldiebe – Unter Drogen am Steuer – Diebstahl an Balkonsolaranlage
Kabeldiebe haben an dem langen Wochenende im Neubau des Schulgebäudes an der Ortlohnstraße zugeschlagen: Sie rissen in zehn Räumen bereits verlegte Kabel aus Böden, Wänden und Decken. Dabei richteten sie erheblichen Schaden an.
Vor einer Woche wurde am Schüttholzweg der Wechselrichter einer Balkonsolaranlage gestohlen. Die Anlage war auf einer Gartenhütte montiert. Am Montag fiel dem Besitzer auf, dass Kabel durchtrennt und der Wechselrichter gestohlen wurde. Am Freitag zuvor war die Anlage noch intakt. (cris)
Am Samstagabend kontrollierte die Polizei einen 65-jährigen Motorradfahrer auf der Untergrüner Straße. Er zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum, ein entsprechender Vortest fiel positiv aus.
Am Montagnachmittag wurde ein Pkw-Fahrer auf der Baarstraße kontrolliert. Aus dem Wagen schlug den Beamten Cannabis-Geruch entgegen und auch der Fahrer konnte Anzeichen auf Drogenkonsum nicht verbergen. Der Verdacht bestätigte sich nach einem Vortest. Eine Abfrage in den polizeilichen Systemen ergab außerdem, dass sein Fahrzeug wegen einer fehlenden Haftpflichtversicherung zur Fahndung ausgeschrieben war.
Am Montagabend gegen 17.45 Uhr kontrollierte die Polizei An Pater und Nonnen einen E-Bike-Fahrer. Er fiel auf, weil er trotz des vorhandenen Radweges den Gehweg nutzte und zudem deutlich schwankte. Als der 42-jährige anhielt, schlug den Beamten eine Alkoholfahne entgegen. Außerdem räumte der Mann ein, Cannabis konsumiert zu haben. Dementsprechend fielen auch die Vortests positiv aus. Wer unter Drogeneinfluss Fahrrad fährt, der gefährdet auch seinen Führerschein. Die Fahrerlaubnis war dem 42-Jährigen allerdings schon wegen anderer Vorfälle entzogen worden.
Um 18 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife an der Hansbergstraße einen 46-jährigen Mann auf einem E-Scooter. Auch er zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum. Der Vortest fiel positiv aus auf Kokain.
In allen Fällen brachten die Polizeibeamten die Fahrer zur Blutprobenabnahme auf die Wachen bzw. ins Krankenhaus. Ihnen wurde, soweit die Fahrerlaubnisse noch gültig sind, das Führen von Kraftfahrzeugen bis zur vollständigen Ausnüchterung untersagt. Alle bekamen Anzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln bzw. Alkohol. (cris)
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