Bundespolizeidirektion München: Untergetauchter Migrant am Grenztunnel ertappt Bundespolizei bringt Iraker in Haft
Am Sonntag (3. November) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen gesuchten Iraker festgenommen und schließlich in Zurückweisungshaft gebracht. Der vermeintlich ausweislose Migrant hatte sich bisher einer angedrohten Abschiebung entzogen und war vor den Behörden untergetaucht.
In der Nacht auf Sonntag stoppten Kemptener Bundespolizisten auf der BAB 7 einen Kleinwagen mit Münchener Kennzeichen kurz vor der Ausreise. Der Fahrer war zuvor über den Grenztunnel eingereist, hatte den Wagen über die erste Ausfahrt gewendet und wollte zurück nach Österreich fahren. Wie der Fahrzeuglenker später angab, hatte er sich nach dem Tanken verfahren.
Der Fahrer, ein 29-jähriger Iraker, konnte sich unter anderem mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Sein gleichaltriger Beifahrer, ebenfalls irakischer Staatsangehöriger, gab an, seine Reisedokumente zu Hause vergessen zu haben. Auf Nachfrage der Streife nach möglichen Ausweispapieren suchte der Iraker in seinem Gepäck, wollte aber auch dort nichts gefunden haben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Beifahrers fanden die Beamten über 800 Euro Bargeld, eine Kopie seiner abgelaufenen Duldung sowie einen gültigen irakischen Reisepass. Einen notwendigen Aufenthaltstitel besaß der Mann jedoch nicht.
Wie die Fahndungsüberprüfung ergab, bestand gegen den 29-Jährigen, der den deutschen Behörden bereits unter neun Personalien bekannt war, eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Ausländerbehörde Nürnberg. Der Iraker hatte bereits zweimal erfolglos in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die Abschiebung scheiterte jedoch bisher wegen fehlender Reisedokumente. Danach war der Mann untergetaucht.
Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten ihn am Sonntag beim Amtsgericht Kempten vor. Die Beamten lieferten den Migranten am Abend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein.
Der Fahrer, der im Landkreises Aichach-Friedberg wohnt, muss sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten.
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