BPOLI LUD: Nach georgischem Mann wird mehrfach gefahndet
Im Mai dieses Jahres hatte das Amtsgericht Hannover einen Georgier (22) wegen Diebstahls zu einer Restersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weil der Verurteilte unbekannten Aufenthalts war und sich dadurch der Vollstreckung entziehen wollte, stellte die Staatsanwaltschaft Hannover wenige Tage später einen Haftbefehl aus, ließ diesen in den Fahndungsdatenbestand aufnehmen. Als Alternative wurde dem Verurteilten im Falle seiner Festnahme neben der Freiheitsstrafe auch die Bezahlung seiner Strafe gelassen.
Gestern Mittag dann fuhr der 22-Jährige mit seinem Peugeot in die Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz ein. Natürlich klickten nach der Feststellung seiner Personalien die Handfesseln. Diese konnten dem Mann aber kurz darauf wieder abgenommen werden, denn er hatte genügend Bargeld dabei. Nach der vollständigen Zahlung der überfälligen 280,00 Euro sowie der offengebliebenen Verfahrenskosten i.H.v. 423,00 Euro fuhr er weiter.
Allerdings war vorher durch die Beamten noch eine Formalität zu erledigen, bei der es jeweils um die Feststellung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes ging. Neben der Hannoveraner Staatsanwaltschaft fahndeten schließlich drei weitere Staatsanwaltschaften aus Niedersachsen nach dem Mann. Anlass dieser Fahndungseinträge sind laufende Ermittlungen im Zusammenhang mit Betrug, Kennzeichenmissbrauch, Diebstahl und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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