BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer und zieht Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwochmorgen (11.12.2024) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Niederländer fest. Der 56-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht. Diese hatte bereits im November 2022 einen Haftbefehl wegen Körperverletzung in zwei Fällen erlassen. Demnach wurde er im April 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsmeldung nicht gemeldet hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Am darauffolgenden frühen Abend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 24-jährigen Rumänen, welcher beabsichtigte, nach Chisinau/Moldau auszureisen, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vor. Im März 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Januar 2023 Verurteilten ausgestellt. Bislang war der Gesuchte unbekannten Aufenthaltes. Doch auch der in Rumänien lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden und seinen Flug nach Chisinau antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.