Verbotener Feuerwerksverkauf
Am Freitagabend (20.12.2024) erhielt die Polizei Oldenburg einen Hinweis, dass aus einer Garage heraus Feuerwerkskörper verkauft werden sollen. Bei der Durchsuchung stellten die Beamte eine größere Menge an verbotenen Feuerwerkskörpern fest.
Gegen 21:10 Uhr erhielten die Beamten die Meldung, dass ein Mann aus einer Garage heraus Feuerwerkskörper verkaufen würde. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Stadt Oldenburg sowie einem Diensthundeführer des Zollamtes begaben sich die Polizisten zu der Garage im Stadtteil Bümmerstede. Dort konnte die Polizei einen 40-jährigen Tatverdächtigen antreffen, der sich kooperativ zeigte.
Nach Anordnung der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg konnten in der Garage sowie in einem abgestellten Sprinter Feuerwerkskörper unter anderem der Kategorien F3 und F4 aufgefunden werden. Diese Kategorien unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften und dürfen ohne entsprechende Genehmigung weder verkauft noch genutzt oder gelagert werden.
Die sichergestellten Feuerwerkskörper in einem geschätzten fünfstelligem Wert wurden vor Ort beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weitere Ermittlungen zum Umfang des möglichen Verkaufs der Feuerwerkskörper dauern an.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Kauf und der Nutzung verbotener Feuerwerkskörper. Neben erheblichen Gefahren für die Gesundheit drohen Strafverfahren bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
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