PD Chemnitz – Unangemeldete Veranstaltung zog Anzeigen nach sich

Unangemeldete Veranstaltung zog Anzeigen nach sich Medieninformation: 540/2024 Verantwortlich: Jana Ulbricht Stand: 26.12.2024, 09:49 Uhr Chemnitz Kindertagesstätte angegriffen Zeit:     23.12.2024, 10:15 Uhr bis 25.12.2024, 08:45 Uhr Ort:      OT Hutholz (5485) Unbekannte Täter nutzten die Feiertage um sich unberechtigt Zugang zu einer Kindertagesstätte auf der Johannes-Dick-Straße zu verschaffen. Im Inneren öffneten sie gewaltsam mehrere Türen und entwendeten einen Laptop aus einem Büro. Diebstahl- und auch Sachschaden belaufen sich auf je 500 Euro. (Hi) Teelichter verursachen Brand Zeit:     25.12.2025, 20:36 Uhr Ort:      OT Mittelbach (5486) Die Kerzen auf einem Adventskranz verursachten auf dem Lindenweg einen Brand, bei dem zum Glück eine Person nur leicht verletzt wurde. Eine Bewohnerin eines Reihenhauses hatte auf einem Adventskranz, der im Wintergarten stand, mehrere Teelichter angezündet. In der Folge geriet zuerst der Adventskranz und dann weitere Einrichtungsgegenstände in Brand. Nach dem Einsatz der Feuerwehr, welche den Brand schnell löschen konnte, wurde die Bewohnerin leicht verletzt behandelt. Der Sachschaden wurde mit 150 Euro beziffert. (Hi) Landkreis Mittelsachsen Kellerbrand Zeit:     25.12.2024, 20:08 Uhr Ort:      Döbeln (5487) Aus bisher unbekannter Ursache kam es zu einem Brand von mehreren Kellern in zwei Hauseingängen auf der Westfälischen Straße, bei dem erheblicher Sachschaden entstand. Dabei verließen die meisten Bewohner der betreffenden Eingänge selbstständig das Haus, eine Bewohnerin musste aus dem 3. Obergeschoss durch die Feuerwehr mit der Drehleiter gerettet werden. Da die Versorgungsleitungen im Bereich einer Haushälfte beschädigt wurden und dort aktuell kein Strom und kein Wasser anliegen, sind ein Teil der Wohnungen unbewohnbar. Alle betroffenen Bewohner kamen bei Angehörigen und Freunden unter. Wo genau und aus welchem Grund der Brand ausbrach, muss in der Folge durch die Brandursachenermittler der Kriminalpolizei ermittelt werden. Deren Einsatz ist für heute vorgesehen. (Hi/ju) Erzgebirgskreis Unangemeldete Veranstaltung zog Anzeigen nach sich Zeit:     25.12.2024, gegen 11:30 Uhr polizeibekannt Ort:      Raschau-Markersbach (5488) Am Mittag des ersten Weihnachtstages wurde die Polizei durch eine Mediennachfrage auf einen Post in den Sozialen Medien aufmerksam, in welchem eine Lichterfahrt für den Abend des 25. Dezember 2024 in Raschau-Markersbach und den umliegenden Ortschaften angekündigt wurde. Da der Polizei keine entsprechende Anmeldung vorlag, wurde mit dem Bürgermeister sowie dem Urheber des Posts Kontakt aufgenommen. Im Rahmen dieser Informationsgewinnung wurde bekannt, dass lediglich für eine stationäre Veranstaltung im Bereich Zum Sportplatz eine gaststättengewerbliche Anmeldung eingeholt wurde. Im Gespräch mit dem mutmaßlichen Veranstalter wurde eine Lichterfahrt untersagt und auf die Durchführung eines Lichterfestes auf dem Parkplatz an der Straße Zum Sportplatz abgestellt. Gegen 16:30 Uhr hatten sich ca. 40 Fahrzeuge am Veranstaltungsplatz eingefunden. Anreisende Teilnehmer wurden auf die Untersagung einer Lichterfahrt hingewiesen. Entgegen der vorherigen Absprachen mit dem Veranstalter setzte sich gegen 16:45 Uhr ein Fahrzeugkonvoi auf der Bundesstraße 101 in Bewegung. Einsatzkräfte stoppten den Konvoi und führten ihn zum Ausgangspunkt zurück. Dabei wurde festgestellt, dass am ersten Fahrzeug ein Plakat mit einer politischen Meinungsäußerung angebracht war, wonach der Veranstaltung ein versammlungsrechtlicher Charakter zu unterstellen ist. Gegen den offensichtlichen Veranstalter wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz erstattet. Zudem prüft die Polizei, ob die Teilnehmer gegen Regelungen der Straßenverkehrsordnung oder der Straßenverkehrszulassungsordnung verstoßen haben. In den Abendstunden wurde der Polizei bekannt, dass in den Sozialen Medien verstärkt Meinungsäußerungen zum Sachverhalt gepostet werden. Darunter befand sich mindestens ein Post, bei welchem der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Eine entsprechende Anzeige wegen Androhens von Straftaten wurde gefertigt und die Ermittlungen zum Urheber aufgenommen. Weiteren Kommentare werden auf strafrechtliche Relevanz geprüft. (ju)