BPOLI MD: Bewährungsauflagen nicht eingehalten: Bundespolizisten vollstrecken Sicherungshaftbefehl bei Verurteilten
Am Montag, den 20. Januar 2025 klickten bei einem 47-Jährigen die Handschellen: Zuvor kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Mann um 09:34 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Sicherungs-haftbefehl des Amtsgerichts Rostock vom November des vergangenen Jahres. Demnach wurde der Deutsche wegen Diebstahls zu einer Frei-heitstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da er jedoch den Bewährungsauflagen nicht nachkam und sein Aufenthaltsort unbekannt war, erging der Haftbefehl. Diesen eröff-neten die Bundespolizisten den Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Es erfolgte die Kontaktaufnahme zum Amtsgericht Rostock, mit der Entscheidung, dass die Vorführung des Verurteilten beim Amts-gericht Halle (Saale) erfolgen soll. Dies wurde um 13:00 Uhr entspre-chend umgesetzt. Der Sicherungshaftbefehl wurde bestätigt und der Mann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.
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