BPOL NRW: Nach Diebstahl zurück in die Heimat – Bundespolizei nimmt Inder fest

Zur Vorgeschichte: Am 01. Februar gegen 19:30 Uhr hatten Polizeibeamte der Bundespolizei in Köln das erste Mal Kontakt mit dem 34-jährigen Inder. Nach Angaben des Sicherheitsdienstes einer Parfümerie im Hauptbahnhof, entwendete der 34-Jährige eine Duftflasche im Wert von ungefähr 170 Euro. Er konnte nach Tatbegehung durch den Mitarbeiter gestellt und der Bundespolizei übergeben werden. Der Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem ergab, dass er bereits durch die Staatsanwaltschaft Bremerhaven zur Aufenthaltsermittlung aufgrund des unerlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschrieben war. Der Dienstgruppenleiter der Bundespolizei Köln entschied, den Polizeibekannten vorläufig aufgrund des Diebstahls festzunehmen. Nach erfolgreicher Haftvorführung wurde der Wohnungslose der Justizvollzugsanstalt überstellt. In der Nacht vom 02. auf den 03. Februar erhielt die Bundespolizei einen Anruf der Ausländerbehörde. Diese bat darum, nach einem 34-Jährigen zu fahnden, da er sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalte und er noch am heutigen Tage abgeschoben werden solle. Nach kurzem Datenabgleich stellte sich heraus, dass es sich um genau den Inder handelte, der am Vortag in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden war. So konnte er noch im Laufe des Tages den Behörden überstellt und in sein Heimatland abgeschoben werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Paula Moll Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.