Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt – Polizei Berlin zieht Bilanz

Die Polizei Berlin schützte gestern zwei Versammlungen, die einen thematischen Bezug zum andauernden Nahostkonflikt hatten. Hierfür waren über 250 Polizeikräfte im Einsatz. Eine angezeigte Kundgebung mit dem Titel “Friedliche, stille Gegenkundgebung: Gegen jede Form von Antisemitismus – Für das Existenzrecht Israels – Believe Israeli Women” begann gegen 15:45 Uhr am Wittenbergplatz auf der dortigen Mittelinsel mit 19 Teilnehmenden. Die Versammlungteilnehmenden zeigten diverse themenbezogene Fahnen. Gegen 16:53 Uhr wurde ein Teilnehmer aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug heraus durch eine unbekannte Person bespuckt. Es wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Die Kundgebung wurde gegen 17:52 Uhr in der Spitze mit 32 Teilnehmenden ohne weitere Vorkommnisse beendet. Unter dem Motto: “Stoppt die Aggression in West Bank! Keine Waffenlieferung an Israel“ wurde für den Zeitraum von 16 bis 18 Uhr auf dem Wittenbergplatz eine Kundgebung angezeigt. In der Spitze nahmen 300 Personen an dieser Versammlung teil. Gegen 15.15 Uhr erfolgten zwischen dem Versammlungsleiter und der Polizei letzte Absprachen zur Versammlung. Hier wurden dem Versammlungsleiter das Ergebnis des verwaltungsrechtlichen Verfahrens verdeutlicht, sowie die Konsequenzen bei Beschränkungsverstößen erklärt. Unter anderem waren Ausrufe und Redebeiträge ausschließlich in deutscher und englischer Sprache erlaubt. Gegen 15:30 Uhr befanden sich circa 20 zukünftige Teilnehmende am zukünftigen Kundgebungsort, die Fahnen und Transparente in deutscher und arabischer Sprache ohne strafbaren Inhalt bei sich hatten. Die Versammlung begann gegen 16 Uhr am Wittenbergplatz mit 110 Teilnehmenden. Die Beschränkungen wurden in deutscher und arabischer Sprache verlesen. Während die Zahl der Teilnehmenden auf 180 Personen anwuchs, erfolgten Freiheitsbeschränkungen von zwei männlichen Teilnehmern nach Verdacht des Verstoßes gegen die im Vorfeld ausgesprochenen Teilnahmeuntersagungen. Da sich dieser Verdacht nicht bestätigte, wurden die beiden Männer aus den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Im weiteren Verlauf der Versammlung erfolgte ein Redebeitrag weder in deutscher noch in englischer Sprache. Das Anstimmen eines Liedes weder in deutscher noch in englischer Sprache wurde durch Einsatzkräfte unterbunden. In beiden Fällen wurde der Versammlungsleiter auf die Nichteinhaltung der Beschränkungen hingewiesen. Gegen 17 Uhr nahmen rund 300 Personen an der Versammlung teil. Es wurden von Unbekannten Ausrufe in nicht deutscher beziehungsweise nicht englischer Sprache mit strafbaren Inhalten skandiert. Aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt festgestellten Vorkommnisse und des zunehmend unkooperativenen Verhaltens des Versammlungsleiters erfolgte die Auflösung der Kundgebung. Während des Gesprächs mit dem Versammlungsleiter erfolgten weitere Ausrufe, die gegen die Beschränkungen verstießen. Die Polizei tätigte zwei Durchsagen über ihr Lautsprecherfahrzeug, dass die Kundgebung aufgelöst ist und die Personen als ehemalige Versammlungsteilnehmenden den ehemaligen Versammlungsort zu verlassen haben. Nach einsetzendem Abstrom hielten sich noch 200 ehemalige Teilnehmende am Wittenbergplatz auf. Es wurden polizeikritische und pro-palästinensische Sprechchöre skandiert. Gegen 17:10 Uhr tätige die Polizei eine dritte Durchsage zur Auflösung der Versammlung und der Aufforderung den ehemaligen Versammlungsort zu verlassen. Daraufhin setzten sich rund 30-40 Personen auf den Boden am Brunnen des Wittenbergplatzes und hakten sich unter. Eine Frau zeigte eine rote Dreiecksfahne. Gegen die Frau wurde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt hielten sich noch 150 ehemalige Teilnehmende vor Ort auf. Gegenüber dem Polizeiführer wurde eine Spontanversammlung „Gegen Polizeigewalt“ angezeigt. Der Kundgebungsort dieser Spontanversammlung wurde für den Winterfeldplatz im Zeitraum von 18:30 bis 19 Uhr festgelegt. Im weiteren Verlauf erfolgten mehrere Freiheitsbeschränkungen von ehemaligen Versammlungsteilnehmenden, unter anderem wegen es Nichtentfernens vom ehemaligen Kundgebungsort, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, Körperverletzung und Beleidigung. Dabei wandten Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt durch Schieben, Drücken, Festnahmetechniken und Schlägen an. Nach einer wechselseitigen Beleidigung und Körperverletzung wurden zwei Männer in ihrer Freiheit beschränkt. Einen der involvierten Männer forderte wegen leichter Verletzungen selbstständig einen Rettungswagen an. Nach erfolgter Aufnahme der Personalien wurden gegen beide Männer Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Der Verletze wurde durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer Beleidigung und Körperverletzung eines Pressevertreters wurde eine Person in ihrer Freiheit beschränkt und ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Die anlässlich der ergangenen Auflösungsverfügung der Kundgebung am Wittenbergplatz, angezeigte Spontanversammlung zum Thema: „Gegen Polizeigewalt“ am Winterfeldtplatz begann gegen 18:40 Uhr mit 25 Teilnehmenden. Im Vorfeld wurden dem Versammlungsleiter die Beschränkungen, die für seine Kundgebung galten, bekanntgegeben. Hierbei handelte es sich um die gleichen Beschränkungen wie zuvor am Wittenbergplatz. Gegen 19:26 Uhr erfolgte eine Freiheitsbeschränkung eines Teilnehmers nach Beleidigung im Bereich Winterfeldtplatz/Goltzstraße. In diesem Zusammenhang kam es zur Anwendung körperlicher Gewalt in Form von Schieben und Drücken gegenüber nachströmenden Kundgebungsteilnehmenden. Ein Strafermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Kundgebung wurde um 19:40 Uhr mit in der Spitze 50 Teilnehmenden ohne weitere Vorkommnisse beendet. Im gesamten Verlauf wurden insgesamt 28 Personen vorübergehend festgenommen sowie 13 Straf- und 17 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Für zwei Frauen, die an der Kundgebung am Wittenbergplatz teilgenommen hatten, wurde ein Anschlussgewahrsam bis um Mitternacht des gestrigen Tages erlassen. Ein Polizist wurde verletzt, konnte jedoch seinen Dienst fortsetzen. Pressearbeit und Erreichbarkeit