BPOLI LUD: Fünf Männer am vergangenen Wochenende festgenommen, zwei von ihnen wurden an die Justiz übergeben
In den Grenzkontrollstellen auf der Autobahn und auf der Stadtbrücke in Görlitz sind am vergangenen Wochenende fünf Männer von der Bundespolizei festgenommen worden. Zwei der Festgenommenen wurden später an die Justiz bzw. an den Justizvollzug übergeben.
Am Samstagabend traf es zunächst einen Litauer (32). Seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück auf die Fahndungsliste setzen lassen. Er hatte den Strafbefehl, den das Amtsgericht Nordhorn wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung erlassen hatte bzw. die Zahlung von 3.480,00 Euro Strafe ignoriert. Weil ihm die notwendigen finanziellen Mittel fehlten, um die Haft abzuwenden, wurde er unfreiwillig zum ersten Kandidaten für die Justiz.
Auch am Sonntag war es ein litauischer Staatsangehöriger (39), der als Erster die Kontrollstelle in Richtung Vollzugsanstalt verließ. Schon während der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich dieser unkooperativ. Als ihm schließlich erklärt wurde, dass ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt werden soll, wurde er zunehmend laut. Anschließend unternahm er mehrere Versuche, sich selbst zu verletzen. Das konnten die Beamten verhindern, indem sie ihm Hand- und Fußfesseln anlegten. Allerdings biss der Verurteilte bei der Fesselung einem Polizisten in die Hand. In diesem Zusammenhang wird sich der Beschuldigte möglichweise wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen. Die nächsten 418 Tage verbüßt der 39-Jährige nun aber erstmal eine Freiheitsstrafe, die ihm das Landgericht Kiel wegen Diebstahls in sechs Fällen auferlegt hatte.
Ein Moldauer (31), der wenig später auf der Grundlage eines Vollstreckungshaftbefehls der Berliner Staatsanwaltschaft festgesetzt wurde, reiste dagegen weiter. Die Weiterreise wurde möglich, nachdem ein Familienangehöriger zur Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau gegangen war, um für den 31-Jährigen Geld einzuzahlen. Mit dem Geld wurden einerseits eine Geldstrafe i.H.v. 2.970.00 Euro (wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls) als auch andererseits Verfahrenskosten i.H.v. 759,45 Euro beglichen.
Auch zwei polnische Verurteilte (36, 41) mussten nur kurz festgehalten werden.
Dabei hatte es der 36-Jährige besonders eilig. Er verzichtete auf die förmliche Aushändigung des Haftbefehls, der Anfang des Jahres von der Staatsanwaltschaft Neuruppin ausgefertigt wurde. Der Mann zog seine Visakarte aus dem Portemonnaie, zahlte damit insgesamt 916,00 Euro (800,00 Euro Geldstrafe Amtsgericht Schwedt/Oder wegen vorsätzlichen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis plus 116,00 Euro Kosten des Verfahrens), setzte sich hinter das Lenkrad seines VW-Transporters und fuhr davon.
Dem 41-Jährigen half ebenfalls die Kreditkarte aus der Bredouille. Diese belastete er mit 1.681,00 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Geldstrafe, die das Amtsgericht Lörrach wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angeordnet hatte. Übrigens war der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, im Moment des Bekanntwerdens weniger als drei Wochen alt.
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