BPOLI LUD: Die gestrige Bilanz von zwölf Stunden: vier Verurteilte, sechs Haftbefehle, Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt fast 7.000,00 Euro
Innerhalb von ca. zwölf Stunden sind gestern in der Grenzkontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße vier verurteilte polnische Staatsangehörige von der Bundespolizei festgenommen worden. Addiert man die Geldstrafen, die im Zusammenhang mit den vorliegenden Vollstreckungshaftbefehlen stehen, kommen fast 7.000,00 Euro zustande. Ein Teil dieser Geldstrafen ist später beglichen worden.
Auf einen gegen Mittag zuerst festgenommenen 44-Jährigen bzw. auf dessen Namen waren zugleich drei Haftbefehle, alle von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe, ausgestellt worden. Dabei ging es in zwei Fällen um Diebstahl, in einem Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Alleine dieser Verurteilte zahlte später insgesamt 3.770,55 Euro (diese Summe beinhaltet auch 300,00 Euro Verfahrenskosten als auch 285,05 Euro Reststrafen und Einziehungsbeträge). Die Schulden und die betreffenden Haftbefehle war der Gesuchte zwar los, unmittelbar weiterreisen durfte er dennoch nicht. In seiner Geldbörse war schließlich eine weiße Substanz entdeckt worden. Seine Version: Kreatin und Vitamine. Die offizielle Version nach einem Drogenschnelltest: Ecstasy. Um ihn kümmerte sich also der Zoll, der nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Auch ein kurz darauf festgehaltener 56-Jähriger konnte seine Strafe begleichen bzw. ließ diese von einem Bekannten bei der Bundespolizei in Würzburg begleichen. Wenige Stunden später fuhr er somit weiter. Er war vor fast genau acht Jahren vom Amtsgericht Coburg wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Seine Schulden beliefen sich auf insgesamt 1.608,23 Euro, wobei davon 608,23 Euro auf Verfahrenskosten entfielen.
Kurz vor Mitternacht klickten dann bei einem 30-Jährigen sowie bei einem 65-Jährigen die Handfesseln. Die Handfesseln sind beide auch nicht mehr losgeworden, denn der nächste Weg führte sie gemeinsam in die Justizvollzugsanstalt. Dem Jüngeren fehlten letztlich 200,00 Euro, die er der Justizkasse schuldete (Amtsgericht Bonn wegen Erschleichens von Leistungen). Um einen ersatzweisen Freiheitsentzug zu vermeiden, hätte der Ältere sogar 2.400,00 Euro benötigt. Zu deren Zahlung hatte ihn das Amtsgericht Ravensburg wegen Körperverletzung verurteilt.
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