BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf der Autobahn 3 im Rahmen der Grenzkontrollen

Am Montag, 2. Juni 2025 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide zwei Haftbefehle vollstreckt. Am Vormittag reiste ein 53-jähriger Niederländer in einem in München zugelassenen Personenkraftwagen über den ehemaligen Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Bei einer Überprüfung der Personalien stellte die Beamten einen Fahndungsnotierung in den polizeilichen Datenbeständen fest. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte einen Haftbefehl wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 14 Fällen gegen den Reisenden erlassen. Der Niederländer zahlte vor Ort die Geldstrafe in Höhe von 1590 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 53-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet. Im zweiten Fall wurde ein 35-jähriger Rumäne am Nachmittag als Fahrer eines in Düren zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Hier ergab die Personalienüberprüfung, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Haftbefehl wegen Diebstahl geringwertiger Sachen in zwei Fällen gesucht wird. Der Verurteilte konnte vor Ort die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bezahlen und die 20-tägige Haftstrafe abwenden. Zudem hatte der Mann noch 3,7 Gramm Marihuana dabei. Auch ihm wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Weiterreise gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.