Durchsuchungsbeschlüsse wegen gewerbsmäßigen Handels mit Dopingmitteln vollstreckt

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit Doping- und Arzneimitteln vollstreckten gestern insgesamt 50 Einsatzkräfte der Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin sechs Durchsuchungsbeschlüsse an Wohn-, Aufenthalts- und Geschäftsanschriften in Charlottenburg. Das Verfahren geht ursprünglich auf eine Meldung der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) an die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) bezüglich eines in Frankreich lebenden Sportlers zurück, der im vergangenen Jahr positiv auf das unerlaubte Dopingmittel Ostarin getestet worden war. Der Sportler hatte angegeben, die Dopingmittel in einem Fitness-Shop in Berlin gekauft zu haben. Weitere Ermittlungen ergaben, dass zwei Tatverdächtige im Alter von 47 und 45 Jahren zwei Fitness-Shops in Berlin betreiben, wobei ein dritter Tatverdächtiger im Alter von 25 Jahren als untergeordneter Händler für die von ihnen vertriebenen, unerlaubten Substanzen fungiert haben soll. Die WADA (World Anti-Doping Agency), die NADA und die AFLD führen das Dopingmittel Ostarin auf ihrer Liste der verbotenen Substanzen. Es gilt als anabole Substanz, die durch Muskelaufbau und schnellere Regeneration einen unfairen Vorteil im Sport verschafft. Das verbotene Dopingmittel wird insbesondere bei den Sportarten Bodybuilding und Gewichtheben verwendet. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten unter anderem umfangreiche Mengen unerlaubter Doping- und Arzneimittel – insbesondere Steroide und Potenzmittel – sowie Bargeld in Höhe von insgesamt knapp 42.000 Euro und diverse mobile Datenträger gefunden werden. Die Ermittlungen, insbesondere die Untersuchung der verbotenen Substanzen und die Auswertung der elektronischen Speichermedien, dauern an. Pressearbeit und Erreichbarkeit