BPOL NRW: Fahndungserfolg – Bundespolizei vollstreckt zwei U-Haftbefehle

Am Mittwochnachmittag (18. Juni) führte eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof Bochum zur Verhaftung einer deutschen Staatsangehörigen. Nach dieser suchten bereits zwei Staatsanwaltschaften. Gegen 16 Uhr überprüften die Beamten die 38-Jährige. Diese wies sich mit einem Personalausweis aus. Die Abfrage der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaften Essen und Duisburg nach der Wohnungslosen per Untersuchungshaftbefehl fahnden ließ. In beiden Fällen wird die Frau des Diebstahls verdächtigt. Die Uniformierten verhafteten die Gesuchte und brachten sie in die Bundespolizeiwache. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsgericht Essen sowie dem Amtsgericht Duisburg wurde durch die dortigen Richter entschieden, dass die Deutsche dem Polizeigewahrsam Oberhausen zugeführt werden soll und dort wird sie am nächsten Tag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen brachten die Einsatzkräfte die 38-Jährige über Nacht zunächst in das Polizeigewahrsam Bochum und am nächsten Morgen, zur Haftrichtervorführung, in das Polizeigewahrsam Oberhausen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Luca Wilmes Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.