BPOLI MD: Gesuchte 27-Jährige kann haftabwendenden Betrag nicht zahlen – Einlieferung ins Gefängnis
Am Freitag, den 20. Juni 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 02:03 Uhr eine Frau im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg. Die Überprüfung ihrer personenbezogenen Daten mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal zum Vorschein. Bereits im September 2020 wurde die 27-Jährige wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Mettmann zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Lediglich einen Bruchteil des Geldbetrages beglich die Deutsche. Der daraufhin ergangenen Ladung zum Strafantritt stellte sie sich nicht. Folglich erließ genannte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl am 3. Juni 2025. Dies eröffneten die Einsatzkräfte der Gesuchten, nahmen sie fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 500 Euro konnte die Deutsche nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre Restfreiheitsstrafe von 25 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
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