BPOL NRW: Von der Staatsanwaltschaft Köln gesuchter Wohnungseinbrecher von Bundespolizei festgenommen

Die Bundespolizei hat am Donnerstagmorgen am Hauptbahnhof in Aachen einen von der Staatsanwaltschaft Köln gesuchten Wohnungseinbrecher festgenommen. Der 33-jährige Rumäne konnte bei der Kontrolle den Beamten keine Ausweispapiere vorlegen. Bei der polizeilichen Abfrage in den Fahndungsdateien wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl und ein Untersuchungshaftbefehl wegen räuberischen Diebstahls festgestellt. Bereits 2019 wurde der Betreffende wegen des Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Hier stand noch eine Restfreiheitsstrafe von 346 Tagen aus. Bis dato galt der Mann als flüchtig. Er wird heute dem zuständigen Haftrichter zur Bestätigung des Untersuchungshaftbefehls vorgeführt. Am Mittwochmorgen bereits wurde ein 24-jähriger Marokkaner von Bundespolizeibeamten am Hauptbahnhof festgenommen. Er war zuvor mit der Bahn aus Brüssel eingereist und konnte keine Ausweispapiere vorlegen. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den Fahndungsdateien ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen einer Straftat gegen das Arzneimittelgesetz. Hier konnte er die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlen. Da auch ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz gegen ihn wegen der unerlaubten Einreise vorlag, wurde er zur Anzeige gebracht. Im Anschluss lieferte man ihn in die Justizvollzugsanstalt Aachen ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.