BPOLI MD: 1100 Euro oder 70 Tage Gefängnis – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Am Donnerstag, den 17. Juli 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 12:23 Uhr einen 31-Jährigen im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg. Eine Überprüfung seiner Personaldaten im Fahndungssystem der Polizei ergab, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchten. Bereits im Januar 2024 erfolgte seine Verurteilung durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 200 Euro beziehungsweise zu ursprünglich 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Haft. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Berlin im August des vergangenen Jahres einen Haftbefehl. Ein Weiterer folgte einen Monat später durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Grundlage hierfür war seine rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls durch das Landgericht Braunschweig. Das Strafmaß umfasste 1050 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. Der Deutsche beglich einen sehr geringen Teil des Geldbetrages und stellte sich nicht der Haft. Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die beiden Vollstreckungshaftbefehle, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 1100 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir