BPOLI PW – GdpD POM: Ein Mann mit drei Haftbefehlen im Regionalexpress verhaftet
Ein 27- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Mitreisender im Regionalexpress 5358 (Stettin nach Lübeck) festgestellt und kontrolliert. Der Mann wurde gleich mit drei Haftbefehlen gesucht.
Im 1. Haftbefehl, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahl, war noch eine Restfreiheitsstrafe von einem Monat zu vollstrecken.
Der 2. Haftbefehl, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Erschleichen von Leistungen, beinhaltete eine Freiheitstrafe von 2 Monaten.
Im 3. Haftbefehl, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahl, war noch eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten offen.
Des Weiteren bestanden gegen den Mann noch zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung jeweils wegen Diebstahl durch die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Cottbus.
Bei einer Durchsuchung am Bahnhof Pasewalk wurde bei dem Polen eine durch Federdruck betriebene Schusswaffe aufgefunden. Somit bestand der Verdacht einer Straftat gemäß 52 (3) Nr. 2a WaffG. Die Waffe wurde sichergestellt.
Der Mann war zum Zeitpunkt der Festnahme stark alkoholisiert, eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,49 Promille. Die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz konnte wegen der hohen Alkoholisierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auch ein durchgeführter Drogenwischtest verlief positiv auf Opiate. Eine ständige Bewachung im polizeilichen Gewahrsam war notwendig.
Ein weiterer Pole wurde ebenfalls im Regionalexpress 5356 von Stettin - Lübeck festgestellt. Der 45- jährige Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft München I wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro sowie 77,50 Euro Verfahrenskosten zahlen oder eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Er konnte die Geldsummen nicht aufbringen und wurde in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Das gleiche Schicksal ereilte einen 41- jährigen Polen. Er musste auch in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert werden.
Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Besonders schwerer Fall des Diebstahls gesucht. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro sowie 974,50 Euro Verfahrenskosten konnte er nicht zahlen. 20 Tage Haft waren hier ersatzweise zu vollstrecken.
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