BPOL NRW: Fünf Reisende, fünf Haftbefehle – Fahndungserfolg der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Am vergangenen Wochenende (08.-10.08.2025) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Reisende. Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag im Rahmen der Ausreise eines Fluges nach Izmir/Türkei eine 43-jährige türkische Staatsangehörige kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Frau im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Sachbeschädigung zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde sie im September 2024 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die in der Städteregion Aachen lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen jedoch abwenden und ihre Reise fortsetzen. Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten einen 23-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Tunis/Tunesien vorstellte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Oktober 2024 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Tagen konnte der in Ludwigshafen am Rhein lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 150 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort. Eine Stunde später wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo vorstellte. Gegen den 29-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach (Bayern) vor. Diese hatte einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgestellt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen. Samstagmorgen wurde durch die Bundespolizei im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei eine 18-jährige deutsche Staatsangehörige festgestellt. Bei dieser stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr im Februar 2024 einen Haftbefehl wegen des Straftatverdachts der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und des Diebstahls gegen die in Mülheim an der Ruhr lebende junge Frau erlassen hatte. Da diese der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, wurde die Ungehorsamshaft angeordnet. Sie wurde demnach durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Zuletzt kontrollierten die Bundespolizeibeamten am Sonntagmorgen einen 21-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Kayseri/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Passau im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz gegen den im Dezember 2024 Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen jedoch abwenden und seine Heimreise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.