Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhaftet Kofferdiebe

Am Freitagabend (15. August) hat ein 38-jähriger Marokkaner, im Nürnberger Hauptbahnhof, einer 35-jährigen Deutschen den Koffer gestohlen und ihn anschließend einem 19-jährigen Komplizen übergeben. Die Bundespolizei konnte die Diebe, unter zur Hilfenahme der Bahnhofskameras stellen und einem Strafermittlungsverfahren zuführen. Die 35-jährige Frau meldete am frühen Abend bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg den Diebstahl ihres Koffers. Die Beamten führten sofort eine Auswertung der Videoaufnahmen der Bahnhofskameras durch und erkannten den Diebstahl des Koffers durch den 38-Jährigen zweifelsfrei. Auf seinem Fluchtweg traf der Marokkaner am Südausgang des Hauptbahnhofs seinen 19-jährigen Komplizen und überreichte diesem den Koffer Die sofort eingeleitete Fahndung nach den Tätern war erfolgreich. Bereits nach einer Viertelstunde konnte eine Streife der Bundespolizei die beiden Männer stellen und vorläufig festnehmen. Der Koffer blieb jedoch verschwunden und bleibt Gegenstand der Ermittlungen. Der Wert des Koffers samt Inhalt beläuft sich auf circa 500 Euro. Die Bundespolizei ermittelt gegen die beiden Männer nun wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.