Stadt- und Landkreis Heilbronn: Einbrüche und Unfälle
Nordhausen/ Leingarten /Dürrenzimmern: Einbrüche in Sportheime - Polizei sucht Zeugen
Im Einzugsbereich des Polizeireviers Lauffen kam es von Montag auf Dienstag zu vier Einbrüchen in Vereinsheime und Sportgaststätten.
Zwischen 15 Uhr am Montagnachmittag und 8:40 Uhr am nächsten Morgen drangen Unbekannte in eine Gaststätte auf dem Sportgelände "Breitbach" im Nordhausener Rohrwiesenweg ein. Die Unbekannten versuchten zunächst über eine Tür ins Gebäude zu gelangen, schafften es jedoch nicht diese zu öffnen. Stattdessen beschädigten die Einbrecher einen Rollladen und öffneten das dahinterliegende Fenster um darüber in die Gaststätte einzusteigen. Sie durchwühlten das Innere und entwendeten Bargeld, bevor sie unerkannt die Flucht antraten. Im nur wenige Kilometer entfernten Dürrenzimmern drangen Einbrecher gegen 2:45 Uhr am Dienstagmorgen in die Räumlichkeiten eines Tennisclubs ein. Die Täter verschafften sich Zugang zu dem Sportgelände, dass sich am Ortsausgang von Dürrenzimmern in Richtung Nordhausen hinter den Fußballplätzen und dem Reitverein unter dem Hörnle befindet. Ins Innere des Vereinsgebäudes gelangten die beiden Männer, indem sie ein Fenster gewaltsam öffneten. Das Gebäude wurde durchwühlt, aber offenbar kein Diebesgut entwendet. An dem nahegelegenen Dürrenzimmerner Fußballplatz in der Straße "Unter dem Hörnle" wurde zwischen Montagabend und 18:30 Uhr am Dienstagabend ebenfalls in das Vereinsheim eingebrochen. Die Täter zerschlugen eine Glastür und durchstöberten die Räumlichkeiten. Dabei wurde ein Tresor gewaltsam geöffnet und Bargeld gestohlen.
In Leingarten brachen Unbekannte zwischen 21:30 Uhr am Montagabend und 11 Uhr am Dienstagvormittag in das Sportheim des SV Schluchtern ein. Über ein eingeschlagenes Fenster verschafften sich die Einbrecher Zugang zu dem Sportheim in der Straße "Breitwiesen". Die Täter beschädigten Inventar und stahlen Getränke, Bargeld und Lautsprecherboxen, bevor sie schließlich flüchteten.
Ein Zusammenhang der Taten wird derzeit geprüft. Das Polizeirevier Lauffen nimmt Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 07133 2090 entgegen.
Beilstein: Zeugen nach Einbruch in Einfamilienhaus gesucht
Im Beilsteiner Amselweg drangen Unbekannte in den vergangenen Tagen in ein Wohnhaus ein und stahlen Schmuck und Wertgegenstände. Zwischen Donnerstag, und Sonntag, brachen die Einbrecher ein Fenster im Souterrain des Hauses auf und durchwühlten das Gebäude. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Zeugen, die im Tatzeitraum rund um den Amselweg verdächtige Beobachtungen machen konnten, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07062 915550 beim Polizeiposten Ilsfeld zu melden.
Lauffen: Fahrradfahrer bei Unfall verletzt
Bei einem Unfall auf der Landesstraße 1103 bei Lauffen wurde am Dienstagvormittag ein Fahrradfahrer verletzt. Der 69-Jährige radelte gegen 11:20 Uhr von Lauffen in Richtung Hausen, als er vom Transporter eines 64-Jährigen überholt wurde. Der Fahrradfahrer wurde dabei vom Transporter berührt und kam zu Fall. Er zog sich schwere Verletzungen zu und wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht. Die Beschädigungen an den Fahrzeugen belaufen sich auf rund 1.500 Euro.
Bad Friedrichshall: Unfall ohne Führerschein
Auf knapp 90.000 Euro belaufen sich die Schäden, die bei einem Verkehrsunfall am Dienstagabend in Bad Friedrichshall entstanden. Ein 40-Jähriger fuhr gegen 23 Uhr in seinem VW auf der Bundesstraße 27 in Richtung Mosbach, als er kurz nach der Kreuzung mit der Heuchlinger Straße auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit dem entgegenkommenden Audi eines 49-Jährigen kollidierte. Bei dem Zusammenstoß erlitten beide Fahrzeugführer leichte Verletzungen und wurden von Rettungskräften versorgt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich auch schnell der mutmaßliche Grund für den Zusammenstoß heraus: Alkohol. Ein Test zeigte bei dem 40-Jährigen einen Wert von fast 2,5 Promille Alkohol in der Atemluft an. Er musste im Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Sein Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da der Mann gar nicht im Besitz eines solchen ist. Er muss sich nun nicht nur wegen des Unfalls unter Alkoholeinfluss und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, sondern auch, weil sein Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz aufwies.
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