BPOL NRW: Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Dienstag – Drei Festnahmen am Flughafen Düsseldorf

Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen am gestrigen Dienstagabend (02.09.2025). Zunächst wurde ein 27-jähriger Syrer bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann seit Mai dieses Jahres wegen Betruges in zwei Fällen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde. Im Dezember 2024 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Doch der in Niedersachsen lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 330 Euro dank eines Familienangehörigen begleichen und somit die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von elf Tagen abwenden und seinen Heimweg fortsetzen. Etwas später wurde eine Deutsche kontrolliert, die sich zur Einreise eines Fluges aus Djerba/Tunesien vorstellte. Hier stellten die Beamten fest, dass gegen die 35-Jährige seit August dieses Jahres ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Lübeck wegen mutmaßlichen Diebstahls vorlag. Da die Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fernblieb, wurde die Fahndung veranlasst. Im Januar 2024 wurde durch die Staatsanwaltschaft Lübeck außerdem ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung von knapp 800 Euro gegen die im Mai 2023 wegen Fälschung beweiserheblicher Daten Verurteilte erlassen. Der Betrag konnte von der in Lübeck lebenden Frau beglichen werden. Anschließend wurde sie durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt. Am späten Dienstagabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten dann einen 43-jährigen Deutschen, der sich zur Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bielefeld gesucht wurde. Im Juli dieses Jahres wurde durch diese ein Erzwingungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Die Geldbuße in Höhe von 50 Euro konnte der im Landkreis Osnabrück lebende Mann jedoch vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Höhe von einem Tag abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.