Elmshorn – Zoll und Bundespolizei kontrollieren gemeinsam im Bahnbereich

Bei einem gemeinsamen Einsatz von Zoll und Bundespolizei im Bahnhof Elmshorn und auf der Marschbahnstrecke konnten die gemischten Streifenteams etliche Fahndungstreffer und Verfehlungen feststellen. Am Mittwoch den 15.10.25 kam es im Elmshorner Bahnhof und auf der Marschbahnstrecke zu gemeinsamen Kontrollen von Zoll und Bundespolizei. Dabei fielen den Beamten gegen 21.00 Uhr drei Männer auf, die augenscheinlich gemeinsam unterwegs waren. Die Gruppe bemerkte die Beamten und stieg fluchtartig in den abfahrbereiten RE nach Hamburg. Die Beamten konnten alle drei Personen stellen und kontrollieren. Einer der polizeibekannten Männer hatte ein Springmesser dabei. Dieses wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Circa eine Stunde später die nächste Feststellung. Im RE auf der Fahrt von Westerland nach Hamburg geriet ein 30-jähriger Deutscher in den Fokus der Beamten. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien konnte ermittelt werden, dass er mittels Sicherungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Er hatte noch ein Jahr und drei Monate wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu verbüßen. Ebenso waren noch mehrere Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung und eine Sicherheitsleistung von 900,- Euro offen. Nach Vorführung vorm Haftrichter wurde der Mann in die JVA eingeliefert. Fast zur gleichen Zeit wurde im Richtung Norden fahrenden RE ein junger Mann festgestellt, der auf Befragen angab, aus den Niederlanden zu kommen. Ermittlungen ergaben, dass es sich um einen 18-jährigen Tunesier handelte, dessen niederländischer Aufenthaltstitel in Deutschland nicht gültig war. Zudem fanden die Beamten bei seiner Durchsuchung noch einen Teleskopschlagstock sowie etwas Haschisch. Den jungen Mann erwarten jetzt Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz. Die verbotenen Sachen wurden sichergestellt. Zudem stellten die Kontrollierenden bei einem jungen Afghanen mehrere Packungen verschreibungspflichtiger Arzneien fest, für die er kein Rezept vorlegen konnte. Bei einer Kontrolle im Rahmen der Steueraufsicht wurden dann noch in einem am Bahnhof liegenden Kiosk mehrere unerlaubte Substanzen sichergestellt und Strafverfahren gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Jürgen Henningsen Telefon: 0461 / 31 32 - 1011 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de Hauptzollamt Itzehoe -Stabsstelle Kommunikation- Daniela Thun Kaiserstraße 14 a 25524 Itzehoe Tel.: 04821/902-1045 Fax.: 04821/902-1001 E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de