Zu zweit unter Alkoholeinfluss mit E-Scooter gestürzt – Mit Kopfverletzungen dem Krankenhaus zugeführt

Zu zweit unter Alkoholeinfluss mit E-Scooter gestürzt - Mit Kopfverletzungen dem Krankenhaus zugeführt Samstag, in den frühen Morgenstunden (01.11., 04:20 Uhr), sind zwei alkoholisierte Münsteranerinnen mit einem E-Scooter auf der Heimkehrerstraße gestürzt. Ersten Ermittlungen zufolge fuhren die 20-jährige Münsteranerin und ihre 19-jährige Freundin zusammen auf dem E-Scooter auf der Straße im Ortsteil Geist, als sie mit dem Fahrzeug stürzten. Sie verletzten sich dabei leicht. Hinzugerufene Polizeibeamte führten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab bei der 20-jährigen Fahrerin einen Wert von 0,84 Promille. Rettungskräfte brachten sie und ihre Sozia mit Kopfverletzungen in ein Kranken-haus. Dort entnahm ein Arzt der Fahrerin eine Blutprobe. Die Polizei warnt: Ein E-Scooter darf in der Regel nur von einer Person gefahren werden. Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten für E-Scooter die Grenz-werte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Es drohen empfindliche Strafen wie Geldbußen und Punkte in Flensburg. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medi-zinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Die Polizei Münster empfiehlt zudem, einen Sicherheitshelm zu tragen, um Verletzungen zu vermeiden. Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Telefon: 0251/ 275- 1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de