Polizei stellt zahlreiche Fahrzeugführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fest
Im Verlauf des zurückliegenden Wochenendes (Freitag, 07. November, bis Sonntag, 09. November) stellten Polizeikräfte im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidiums Rostock diverse Fahrzeugführer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahmen.
So leiteten die eingesetzten Polizeibeamten insgesamt 13 Ordnungswidrigkeiten- sowie 24 Strafverfahren wegen der alkohol- oder betäubungsmittelbeeinflussten Teilnahme am Straßenverkehr ein.
Bei den Ordnungswidrigkeiten handelte es sich in sechs Fällen um alkoholbedingte Verstöße, bei denen die Fahrzeugführer mit mehr als 0,5 Promille unterwegs waren. In sieben Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des vorangegangenen Drogenkonsums eingeleitet.
Von den 24 eingeleiteten Strafverfahren entfallen 21 auf Trunkenheit im Verkehr. In sechs Fällen handelte es sich um E-Scooter-Fahrer, in fünf Fällen um Fahrradfahrer.
Einen negativen Spitzenwert erreichte ein 37-jähriger Lkw-Fahrer, der am Samstag gegen 13:40 Uhr auf der A 20 bei Neukloster kontrolliert wurde. Der Mann mit moldauischer Staatsangehörigkeit fiel durch eine unsichere Fahrweise auf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,42 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an, die im Wismarer Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus kam es infolge des vorangegangen Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums in drei Fällen zu Verkehrsunfällen. Es wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet - in zwei Fällen alkoholbedingt, in einem Fall betäubungsmittelbedingt. Hierbei wurden zwei Personen leicht verletzt. Der entstandene Gesamtschaden liegt ersten Schätzungen zufolge bei circa 35.000 Euro.
Alkohol- und Drogeneinfluss gehören nach wie vor zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle, insbesondere bei solchen mit schwer verletzten oder getöteten Personen. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr führt die Polizei täglich Verkehrskontrollen durch.
Hinweise der Polizei - Promillegrenzen gelten nicht nur für Autofahrer:
Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer:
- Ab 0,5 Promille droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit vor.
- Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen (z. B. Fahren in Schlangenlinien) dazukommen
Auch Radfahrer können sich strafbar machen:
- Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille
- Doch auch hier kann bereits ab 0,3 Promille mit sogenannten Ausfallerscheinungen kann sich ein Fahrradfahrer strafbar machen.
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