Verdacht des Handeltreibens mit Cannabis nach Verkehrskontrolle eines 16-Jährigen
Seit gestern wird ein 16-jähriger Schweriner nach einer Verkehrskontrolle des Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt. Am Dienstagvormittag kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schwerin einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Hamburger Allee. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der deutsche Jugendliche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein verbotenes Messer sowie Cannabisprodukte im zweistelligen Grammbereich. Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Besitz von Cannabis für Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Darüber hinaus ergaben sich weitere Hinweise, die auf ein mögliches Handeltreiben mit Cannabisprodukten schließen lassen. Entsprechend leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
Der Jugendliche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Schwerin.
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