251118-2-K Haftbefehl in Höhenberg vollstreckt – Zivilfahnder verhaften 30-jährigen Mann
Nachtrag zu den Pressemeldungen Ziffer 5 vom 29. April 2020 und Ziffer 2 vom 9. September 2020.
Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:
Am Sonntagabend (16. November) haben Zivilfahnder der Kölner Kriminalpolizei im Stadtteil Höhenberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln einen Vollstreckungshaftbefehl gegen einen 30-jährigen Kölner vollzogen. Der Mann war vom Landgericht Köln im Februar 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Nach Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil seit dem 02.07.2025 rechtskräftig. Der anschließenden Ladung zum Strafantritt war der Verurteilte jedoch nicht gefolgt.
Nach intensiven Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen hatten die Zivilbeamten dann am Sonntag den Aufenthaltsort des 30-Jährigen in der Wohnung einer Angehörigen lokalisiert. Mit einem vom Amtsgericht Köln erlassenen Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Einsatzkräfte schließlich Zugang zur Wohnung auf der Bochumer Straße, überwältigten den Gesuchten und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Der Festgenommene ist mittlerweile an eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden.
Der 30-Jährige hatte im April 2020 mit drei weiteren Männern seiner damaligen Lebensgefährtin (21) in der gemeinsamen Wohnung über mehrere Tage hinweg schwerste Verletzungen zugefügt. Die Frau war infolgedessen am 6. Juli 2020 verstorben. Die drei Männer sind in vorliegender Sache wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ullrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft. (cb/al)
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