Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück / Landgericht Osnabrück und der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

- Urteil nach brutalem Raubüberfall in Neuenhaus - Hohe Freiheitsstrafen gegen drei Täter verhängt -Nach dem schweren Raubüberfall auf einen damals 71-jährigen Mann in Neuenhaus am 15. März 2025 hat das Landgericht Osnabrück nun deutliche Urteile gegen drei der Tatbeteiligten ausgesprochen. Die Männer wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein heute 26-Jähriger wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ein 21-Jähriger erhielt dieselbe Strafe. Deutlich höher fiel das Urteil für einen 24-Jährigen aus: Er muss neun Jahre und sechs Monate in Haft. Das Landgericht würdigte in seiner Urteilsbegründung das außergewöhnlich brutale Vorgehen der Täter. Die Männer hatten den damals 71-jährigen Geschädigten in seinem Wohnhaus überfallen, massiv geschlagen und zu Boden gebracht. Anschließend durchsuchten sie das Haus nach Wertgegenständen und entwendeten unter anderem Bargeld und einen Fahrzeugschlüssel. Die Tat endete nur deshalb nicht noch schwerwiegender, weil das Fahrzeug des Opfers aufgrund anderer parkender Autos nicht aus der Garage bewegt werden konnte. Dank des schnellen Eingreifens von Polizeistreifen konnten die vier Tatverdächtigen bereits kurz nach der Tat in Tatortnähe festgenommen werden. Zeugen hatten unmittelbar nach dem Vorfall den Notruf gewählt, und eine zeitgleich im Nahbereich befindliche Streife überprüfte einen verdächtigen Pkw. Durch das schnelle Zusammenspiel zwischen Leitstelle und Einsatzkräften gelang es, die Täter auf frischer Tat zu stellen. Die nun erfolgten Verurteilungen sind das Ergebnis eines umfangreichen und eng abgestimmten Ermittlungsverfahrens. An den Maßnahmen waren die Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim sowie weitere spezialisierte Dienststellen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim betonen, dass dieses Urteil ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen organisierte Kriminalität ist. Die enge, vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden sowie die intensive Ermittlungsarbeit der eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben entscheidend zu diesem Ergebnis beigetragen. "Das Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt deutlich, dass brutale Gewaltverbrechen entschlossen verfolgt werden und Täter mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. Die hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten war ein wesentlicher Baustein für diesen Ermittlungserfolg", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Kriminalhauptkommissar Mario Gehrke vom Fachkommissariat 2 (zuständig u.a. für Eigentumskriminalität) der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ergänzt: "Dieser Fall hat uns aufgrund der massiven Gewaltanwendung und der Brutalität gegenüber einem älteren Menschen besonders bewegt. Das Urteil gibt den Geschädigten und der Öffentlichkeit ein wichtiges Signal, dass wir solche Taten konsequent aufklären und strafrechtlich verfolgen." Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Christopher Degner Telefon: +49 591 - 87 204 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.