+Gezielte Kontrollen der Polizei und der Stadt Osterholz-Scharmbeck in der Innenstadt+

Osterholz-Scharmbeck. Polizeikräfte führten heute gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Osterholz-Scharmbeck gezielte Kontrollen von E-Scooter- und Fahrradfahrenden in der Osterholz-Scharmbecker Innenstadt durch. Hintergrund der Maßnahme waren vermehrte Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten sowie verschiedene Verkehrsverstöße, darunter das Befahren von Gehwegen, das Fahren zu zweit oder die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Insgesamt überprüften die Beamtinnen und Beamten 27 E-Scooter- und Fahrradfahrende. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt: - Acht E-Scooter-Fahrende befuhren unerlaubt die Fußgängerzone. - 19 Radfahrende befuhren verbotswidrig die Fußgängerzone im Bereich einer Baustelle.Die Kontrolle wurde überwiegend positiv aufgenommen. Wichtige Regeln für das Fahren mit E-Scootern: - E-Scooter müssen versichert sein und ein gültiges Versicherungskennzeichen führen. - Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. - E-Scooter benötigen eine funktionierende Beleuchtung (vorn weiß, hinten rot). - In Fußgängerzonen und auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. - Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten. (Bußgeld 100 Euro, 1 Punkt). - Für Alkohol- und Drogeneinfluss gelten dieselben Grenzwerte wie für Pkw-Fahrende; für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.Die Polizei Osterholz bewertet die Kontrollmaßnahme als erfolgreich und kündigt an, auch künftig ähnliche Schwerpunktaktionen durchzuführen, um die Sicherheit in der Innenstadt weiter zu erhöhen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Verden / Osterholz Emily Warnke Telefon: 04231/806-104 E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de