Mit Joint im Mund auf dem E-Scooter – Polizei stoppt 28-Jährigen

Einen 28-jährigen Münsteraner haben Polizeibeamte am Montagnachmittag (01.12., 15:26 Uhr) auf der Gasselstiege angehalten, der unter dem Einfluss von Drogen einen E-Scooter geführt hat. Den Polizisten fiel der Mann auf, weil er mit dem E-Scooter den Gehweg in falscher Richtung befuhr und dabei einen Joint rauchte. Der 28-Jährige gab gegenüber den Einsatzkräften an, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere. Die Polizisten brachten ihn zur Polizeiwache, wo eine Ärztin ihm eine Blutprobe entnahm. Den Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Polizei warnt davor, ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu führen, und weist auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen hin: Für das Führen eines E-Scooters gelten dieselben Regeln in Bezug auf den Konsum von Cannabis, wie für das Führen eines Pkws. Ein THC-Gehalt von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 24a Straßenverkehrsgesetz. Befindet sich der Fahrer in der Probezeit oder ist unter 21 Jahre alt, gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Die Konsequenz ist ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen oder ist gar an einem Unfall beteiligt, liegt eine Straftat vor - egal, welche Menge THC nachgewiesen wird. Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Pressestelle Telefon: 0251/ 275- 1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de