(1185) Mit dem E-Scooter betrunken unterwegs – Keine gute Idee
Am Wochenende stellte die Polizei im Stadtgebiet mehrere E-Scooter-Fahrer fest, die teilweise deutlich alkoholisiert unterwegs waren. Für E-Scooter gelten im Hinblick auf den Alkoholkonsum die gleichen gesetzlichen Regeln wie für Autofahrer.
Am vergangenen Wochenende (13.12.2025 bis 15.12.2025) kontrollierten Beamte verschiedener Polizeiinspektionen in Nürnberg zahlreiche Verkehrsteilnehmende, darunter auch mehrere E-Scooter-Fahrer. In fünf Fällen stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Fahrer teilweise deutlich über der zulässigen Promillegrenze lagen.
Aus diesem Anlass weist das Polizeipräsidium Mittelfranken darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer hinsichtlich des Alkoholkonsums die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten wie für Autofahrer.
Das bedeutet für E-Scooter-Fahrer:
Personen bis zum 21. Geburtstag sowie Fahranfänger in der Probezeit müssen die Null-Promille-Grenze einhalten.
Für alle anderen liegt ab einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 eine Ordnungswidrigkeit vor.
Unabhängig davon kann bereits bei einem Promillewert zwischen 0,3 und 1,09 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten, etwa das Fahren in Schlangenlinien. Der Fahrer macht sich hier bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall liegt stets eine Straftat vor.
Bitte bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr und denken Sie an Ihren Führerschein. Nutzen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke die öffentlichen Verkehrsmittel, ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Angehörigen nach Hause fahren.
Ein E-Scooter stellt nach Alkoholkonsum keine sichere Alternative dar.
Erstellt durch: Michael Sebald
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de
Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Außerhalb der Bürozeiten:
Telefon: +49 (0)911 2112 1553
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet: