Polizeiliche Einsatzbilanz auf den Weihnachtsmärkten 2025 im PP Neubrandenburg
Während in den Familien die Vorbereitungen für das Weihnachtsfest derzeit wohl auf Hochtouren laufen, ist für Schausteller und Budenbetreiber auf den Weihnachtsmärkten die Saison beendet. Seit dem gestrigen Abend haben nun die drei großen Weihnachtsmärkte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg geschlossen.
Um allen Gästen, ob in Greifswald, Stralsund oder auf dem Neubrandenburger Weberglockenmarkt, einen unbeschwerten Besuch zu ermöglichen, gab es - gemäß einer ganzheitlichen Sicherheitsstrategie des Innenministeriums des Landes - eine sichtbare Polizeipräsenz auf allen großen Weihnachtsmärkten in der Region.
Dazu gehörten in diesem Jahr neu auch anlasslose Kontrollen nach § 42 Waffengesetz. Seit dem 25.11.2025 und bis zum Abschluss der Märkte am gestrigen Tag, wurden durch die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Neubrandenburg insgesamt mehr als 100 solcher Kontrollen durchgeführt. Dabei konnten präsidiumsweit vier Messer, darunter ein Einhand- sowie im Weiteren drei Taschenmesser und in einem Fall Betäubungsmittel, sichergestellt werden.
Auch fernab dieser Kontrollen gab es auf den Weihnachtsmärkten in der Region nur wenige strafrechtliche Vorkommnisse. Neben den Ereignissen in Anklam und Greifswald vom vergangenen Wochenende, (siehe Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6184646) gab es beispielweise im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund Strafanzeigen wegen des Diebstahls einer Geldbörse und wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, da eine Person eine verfassungsfeindliche Geste gezeigt hatte. Ebenfalls in Stralsund kam es weiterhin in der vergangenen Woche zum Diebstahl mehrerer Weihnachtsbäume.
Im Bereich der Polizeiinspektion Neubrandenburg wurde Anfang Dezember ein versuchter Einbruch in einen Verkaufsstand zur Anzeige gebracht. Und im Bereich der Polizeiinspektion Anklam wurden eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen der Bedrohung mit einem Messer aufgenommen.
"Die Adventszeit auf den Weihnachtsmärkten verlief in unserem Zuständigkeitsbereich aus polizeilicher Sicht ohne größere Vorkommnisse. Ein deutliches Zeichen dafür, dass sich das entwickelte und umgesetzte Sicherheitskonzept entsprechend bewährt hat", erklärt Polizeipräsident Arne Wurzler. "Die Polizei hat mit den getroffenen Maßnahmen und durchgeführten Kontrollen einen erheblichen Anteil dazu beigetragen, dass die Weihnachtsmärkte alles in allem sichere Orte waren und die Gäste dort eine unbeschwerte Vorweihnachtszeit genießen konnten", so der Polizeipräsident weiter.
Mit der neuen Landesverordnung sind nun übrigens auch entsprechende Kontrollen nach § 42 Waffengesetz im Rahmen von Silvesterfeierlichkeiten - wie beispielsweise bei Zusammenkünften auf Marktplätzen - zugelassen und werden in diesem Jahr durch die Polizei entsprechend umgesetzt.
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