Bundespolizeidirektion München: Silvester-/Neujahrseinsatz auf Bahnanlagen und in Zügen: Bundespolizei gut aufgestellt

Die Feierlichkeiten rund um den Jahreswechsel werden auch wieder zahlreiche Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bereich der Münchner Bahnanlagen begleiten. Neben den üblichen, örtlichen Beamtinnen und Beamten werden auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten aus Deggendorf die Inspektion München verstärken und für die Sicherheit aller Reisenden und Bahnhofsnutzer sorgen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz weist die Bundespolizei nochmals explizit auf das noch bis zum 4. Januar gültige Mitführverbot von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen hin. Es gilt für den Haupt-, Ost- und Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhaltepunkte Marienplatz, Karlsplatz (Stachus) wie den Hauptbahnhof. Hier besonders, aber auch an allen anderen Bahnanlagen, gilt generell ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik. Dabei ist auf allen Bahnanlagen das Zünden von Pyrotechnik verboten! Das Abschießen auf und Zünden in Personenmengen mit Gefährdung Umstehender erfüllt häufig den Tatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) und wurde zurückliegend von Staatsanwaltschaften wiederholt zur Anklage gebracht. Die Bundespolizei ist auch auf gefahrenabwehrende Einsätze vorbereitet, wie z.B. das Schlichten von Streitigkeiten, Personen im Gleis oder Hilfeleistungen - nicht zuletzt aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums. Eigens verweisen wir auch auf die Allgemeinverfügungen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet München. Alle Informationen zum umfassenden Verbot pyrotechnischer Gegenstände und des Abbrennens von Feuerwerk in der Innenstadt sind auf www.muenchen.de/veranstaltungen/feuerwerk-silvester-2025-2026-regeln-boeller-Verbot einzusehen. Zusammen mit allen Sicherheitspartnern, wie den Polizeipräsidien München, Oberbayern Nord und Süd, der Deutschen Bahn Sicherheit und der Berufsfeuerwehr München sowie allen Freiwilligen Feuerwehren wollen wir, dass sie gesund und sicher ins Jahr 2026 wechseln. Sprechen Sie unsere Einsatzkräfte an, wenn Ihnen etwas auffällt oder wenn Sie Fragen haben. Weitere Informationen unter: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/weitere-themen/illegale-feuerwerkskoerper Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße 1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .