BPOLI C: Wochenendrückblick – Feststellungen der Bundespolizei in Reitzenhain

Unerlaubte Einreisen, Fahndungstreffer, Verstoß gegen das Tierschutz- und das Sprengstoffgesetz - die Bundespolizeiinspektion Chemnitz blickt auf das Wochenende am Grenzübergang Reitzenhain zurück. Zunächst wurden am Freitag, den 02.01.2026, gegen 07:50 Uhr zwei ukrainische Staatsangehörige bei der Einreise aus Richtung Tschechien kontrolliert. Der 40-Jährige und die 37-Jährige konnten bei der Einreise lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vorweisen. Eine Anfrage an das Gemeinsame Zentrum ergab, dass die Personen ledig-lich ein nicht schengenwirksames Aufenthaltsrecht in Polen besitzen. Somit bestand der Verdacht der Unerlaubten Einreise/Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung wurden beide in die Tschechische Republik zurückgewiesen. Die Einreise wurde einem 25-jährigen Ukrainer ebenfalls verweigert. Bei der Einreisekontrolle am 03.01.2026 gegen 22:00 Uhr konnte er sich lediglich mit einem abgelaufenen tschechischen Visum ausweisen. Aufgrund des Verdachts der Unerlaubten Einreise/Aufenthalt wurde er nach Tschechien zurückgewiesen. Eine 30-jährige vietnamesische Staatsangehörige legte bei der Einreisekontrolle am 04.01.2026 gegen 13:45 Uhr gegenüber den Beamten der Bundespolizei lediglich einen gültigen slowakischen Aufenthaltstitel vor. Auf Nachfrage gab sie an, ihren vietnamesischen Reisepass verloren zu haben. Bei der Überprüfung ihrer Personalien, stellten die Beamten eine Ausschreibung der Ausländerbehörde Karlsruhe zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung aufgrund einer Wiedereinreisesperre bis 31.10.2027 fest. Ihr wurde dieser Sachstand mittels Dolmetscher mitgeteilt. Auch sie wurde in die Tschechische Republik zurückgewiesen. Bei den Kontrollen eines 19-jährigen moldawischen, 27-jährigen und 37-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wurden jeweils eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung festgestellt. Wegen Diebstahl war der 19-Jährige vom Amtsgericht Bad Kissingen zu einer Geldstrafe von 982,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen verurteilt worden. Nach Zahlung der offenen Geldsumme vor Ort konnte er seine Fahrt fortsetzen. Nach Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 560 Euro wurde der 27-jährige Rumäne ebenfalls auf freien Fuß entlassen. Er war vom Amtsgericht Düsseldorf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Seine Einreise erfolgte mittels eines Audi A3, welcher auf eine deutsche Mietwagenfirma zugelassen ist. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass dieser zur Eigentumssicherung aufgrund Abhandenkommens durch Unterschlagung ausgeschrieben war. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber vor Ort an die Landespolizei, Revier Marienberg, abgegeben. Eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Zwickau lag gegen den 37-Jährigen vor. Er war vom Amtsgericht Plauen wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 261 Euro verurteilt worden. Nach Zahlung vor Ort wurde ihm anschließend die Weiterreise gestattet. Im Fahrzeug eines 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen stellten die Beamten bei der Einreisekontrolle am 03.01.2026 gegen 14:40 Uhr einen Hundewelpen fest, welcher augenscheinlich noch viel zu jung für die Einreise war. Einen europäischen Impfausweis konnte der 50-jährige für das Tier nicht vorlegen. Das Tier war zudem nicht gechipt. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wurde der Welpe in Obhut und die-sen übergeben. Es wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde gegen eine 29-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen erstattet. Bei der Kontrolle stellten die Beamten in seinem Fahrzeug Feuerwerkskörper der Kategorie F3 fest. Eine entsprechende Erlaubnis oder einen Befähigungsschein konnte er nicht vorweisen. Die Knaller wurden sichergestellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 108 oder 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de