BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zahlreiche Haftbefehle am Wochenende
Die Bundespolizei hat im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende von Freitag, 16. Januar 2026, bis Sonntag, 18. Januar 2026, zahlreiche Haftbefehle vollstreckt.
Am Freitagvormittag wurde ein 34-jähriger Lette am Bahnhof Gronau angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten lettischen Identitätskarte ergab, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht wird. Der Verurteilte konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 3150,00 Euro nicht bezahlen. Daher brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 70-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Münster.
Auf der Bundesstraße 9 am Grenzübergang Wyler reiste am Samstag ein 47-jähriger Pole aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der Personalienüberprüfung heraus, dass die polnischen Behörden ihn mit einem europäischen Auslieferungshaftbefehl wegen Eigentumsdelikten suchen. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führte die Bundespolizei den Gesuchten am Sonntag dem Haftrichter vor.
Als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Amsterdam nach Köln reiste am Samstagmittag ein 24-jähriger Deutscher auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn nach Deutschland. Bei der Kontrolle wies sich die Person mit seinem deutschen Personalausweis aus. Auf Nachfragen händigte der Beschuldigte den Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 3,46 Gramm Marihuana aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch das Amtsgericht Freiburg wegen Diebstahls und Hehlerei zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur Durchführung der Hauptverhandlung ausgeschrieben ist. Die Person wurde verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Kleve erfolgte die Vorführung bei Gericht am Sonntagvormittag.
Am Samstagnachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 40 am Rastplatz Niederdorf einen 27-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung der vorliegenden Personalien wurde festgestellt, dass die Person zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wird. Zudem hatte der Mann noch geringe Mengen Betäubungsmittel dabei. Da der Verurteilte die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 320 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der achttägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen.
Im Intercity-Express 127 reiste am Samstagmittag eine 33-jährige Deutsche von Amsterdam nach Düsseldorf. Bei der Kontrolle auf Höhe des Bahnhofes Wesel ergab die Personalienüberprüfung, dass die Frau mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht wird. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 875 Euro konnte die Reisende ihre drohende 75-tägige Haftstrafe abwenden.
Ein 31-jähriger Rumäne wurde am Samstagabend als Fahrgast im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg angetroffen. Hierbei wurde festgestellt, dass aktuell ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz durch die Staatsanwaltschaft München besteht. Die geforderte Geldstrafe von 840 Euro konnte vom Verurteilten beglichen werden und nach Ausstellung einer Einzahlungsquittung durfte er dann weiterreisen.
In einem polnischen Personenkraftwagen reiste am Samstagabend ein 22-jähriger Rumäne auf der Autobahn 3 nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Bedrohung ausgeschrieben ist. Die drohende 15-tägige Haftstrafe konnte der Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 89,50 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
Am Sonntagvormittag reiste ein 26-jähriger Pole mit dem Regionalexpress 19 von Arnheim nach Oberhausen. Ihn kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Emmerich. Ein Abgleich der Personalien in den Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls gesucht wird. Durch Zahlung der fälligen Geldstrafe von 140 Euro konnte der Verurteilte die siebentägige Haftstrafe abwenden.
Ein 31-jähriger Deutscher wurde als Bahnreisender am Bahnhof Viersen am Sonntagvormittag angetroffen und kontrolliert. Zur Kontrolle legte er seinen deutschen Personalausweis vor. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und zum 30-tägigen Haftantritt in das Gefängnis in Moers gebracht, da er die Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte.
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilte das Amtsgericht Halle einen 50-jährigen Deutschen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Straßenverkehr. Der Mann wurde nun am Sonntag durch die Bundespolizei im Intercity-Express 123 auf der Fahrt von Arnheim nach Düsseldorf angehalten und kontrolliert. Nach Entrichtung der geforderten Geldstrafe wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 28-jähriger Rumäne wurde als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Paris nach Vilnius am Sonntag auf der Autobahn angetroffen und grenzpolizeilich
kontrolliert. Zur Kontrolle wies sich die Person mit ihrer rumänischen Identitätskarte aus. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab, dass gegen den Gesuchten ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Dinslaken wegen Wohnungseinbruchdiebstahls vorliegt.
Der Mann wurde am Montagmorgen dem Haftrichter beim Amtsgericht Dinslaken vorgeführt.
Am Flughafen Niederrhein kontrollierte die Bundespolizei am späten Sonntagabend im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana einen 31-jährigen Albaner. Die Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines
Vollstreckungshaftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn vorliegt. Der Verurteilte konnte vor Ort am Flughafen die ihm drohende 36-tägige Haftstrafe abwenden, da er die Geldstrafe von 180 Euro und 1298,64 Euro Verfahrenskosten bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
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