BPOLI LUD: Fahrzeug rast durch Grenzkontrolle: Haftbefehl, Drogen, Waffen und Bargeld sichergestellt
In den frühen Morgenstunden kam es am Grenzübergang Bad Muskau zu einem spektakulären Polizeieinsatz.
Gegen 01:20 Uhr näherte sich ein Peugeot mit belgischen Kennzeichen der Einreisekontrolle der Bundespolizei und durchfuhr diese mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Die Beamten, die dabei nicht gefährdet wurden, nahmen umgehend die Verfolgung auf und stoppten das Fahrzeug kurz darauf.
Im Wagen saßen drei Männer polnischer Staatsangehörigkeit. Der Fahrer legte einen polnischen Führerschein vor und gab an, 21 Jahre alt zu sein. Die beiden Mitfahrer, 25 und 35 Jahre alt, wiesen sich mit polnischen Ausweisen aus.
Bereits bei der Inaugenscheinnahme des Innenraums bemerkten die Beamten im Fußraum in Frischhaltefolie verpackte Gegenstände mit auffälligem Geruch. Auf Vorhalt erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um Marihuana handelt. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrers wurden weitere Betäubungsmittel entdeckt: In einer Pillendose befand sich mutmaßliches Crystal, außerdem wurde ein Grinder (typisches Drogenzubehör) sichergestellt.
Bei der Durchsuchung des Beifahrers wurde ein Reizstoffsprühgerät ohne erforderliche Kennzeichnung aufgefunden.
Der dritte Insasse sorgte für weitere Auffälligkeiten: Schon vor der Durchsuchung war eine deutliche Ausbeulung im Hosenbund erkennbar. Bei ihm fanden die Beamten rund 12.000 Euro Bargeld, sowie Aufbruchswerkzeug, das typischerweise zum Aufbrechen von Fahrzeugen verwendet wird.
Im Zuge der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht die Person war, für die er sich ausgab. Es handelte sich tatsächlich um einen 24-jährigen Polen, der den Führerschein einer anderen Person genutzt hatte. Die Überprüfung ergab gleich drei Fahndungsnotierungen: Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Emden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück nach einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung für die Staatsanwaltschaft Emden.
Im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass der Fahrer in Polen keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zudem verlief ein Drogenschnelltest positiv.
Der Fahrer wurde an Beamte des Polizeireviers Weißwasser übergeben. Dort muss er sich nun unter anderem wegen Missbrauch von Ausweispapieren, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie weiterer Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit der erheblich überhöhten Geschwindigkeit verantworten. Anschließend wird er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um eine offene Restfreiheitsstrafe von insgesamt rund zehn Monaten zu verbüßen. Ein Teil dieser Strafe kann durch Zahlung einer Ersatzgeldstrafe abgewendet werden.
Auch der Mitfahrer mit dem Reizstoffsprühgerät wurde dem Polizeirevier übergeben. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Der dritte Insasse wurde an den Zoll übergeben. Dort laufen Ermittlungen zur Herkunft und zum Verwendungszweck der hohen Bargeldsumme. Ersten Prüfungen zufolge befindet sich unter dem Bargeld auch 2.300 EUR Falschgeld. Zudem übernimmt der Zoll die weiteren Ermittlungen im Hinblick auf die beim Fahrer aufgefundenen Betäubungsmittel.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Fertigstellung der Anzeigen werden die beiden Mitfahrer voraussichtlich auf freiem Fuß entlassen werden.
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