Ostseekai: Arbeitgeber bewahrt Arbeitnehmer vor Haftstrafe
Am 08.02.2026 kontrollierten Bundespolizisten am Kieler Ostseekai einen Mann, der per Haftbefehl gesucht wurde. Sein Arbeitgeber beglich jedoch die Haft abwendende Geldstrafe und bewahrte ihn vor dem Gefängnis.
Am 08.02.26 überwachten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel die Ausreise eines Kreuzfahrtschiffes am Kieler Ostseekai. Hierbei kontrollierten sie gegen 13:00 Uhr einen 24-jährigen Deutschen. Der Abgleich der Personalien mit dem Fahndungssystem ergab, dass per Haftbefehl nach ihm suchte. Demnach wurde er wegen diversen, auch bandenmäßigen Diebstahlsdelikten von einem Berliner Gericht zu -135- Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt und hielt sich seitdem verborgen. Die Haft abwendende Geldstrafe in Höhe knapp 2000 Euro konnte er zunächst nicht leisten, so dass eine Inhaftierung drohte. Zu seinem Glück war jedoch sein Arbeitsgeber nach Kontaktaufnahme bereit, die erforderliche Summe aufzubringen und zahlte diese bei einer Polizeidienststelle nahe Berlin ein.
Die Verhaftung wurde gegen 14:30 wieder aufgehoben und der 24-jährige konnte so doch noch seine Kreuzfahrt antreten.
André Fischer - Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel
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